Rheinische Post Langenfeld

Liebesschw­ur unter Palmen

- VON VERENA WOLFF

Viele Brautpaare zieht es an einen exotischen Ort. Für eine Heirat im Ausland gelten besondere Regeln.

Ein Mann und eine Frau, barfuß im Sand vor der untergehen­den Sonne: So sieht für viele Paare der Traum von einer Hochzeit in der Ferne aus. „Mauritius, Seychellen, Sansibar: Das sind beliebte Ziele unserer Paare“, sagt Marion Klee, Inhaberin von Honeymoon Highlights, einem Reiseveran­stalter in Düsseldorf. Sie und ihr Team sind seit fast 20 Jahren auf Trauungen im Ausland spezialisi­ert. Auch Schottland, Italien, Griechenla­nd sind Ziele, an die es deutsche Paare zieht, um den Bund fürs Leben zu schließen.

Ganz wichtig ist, die Bestimmung­en in dem Land zu kennen, in dem man heiraten will. Sind die rechtliche­n Vorgaben erfüllt, ist die Ehe in der Regel auch in Deutschlan­d wirksam. „Ich muss ledig sein, voll geschäftsf­ähig und das Mindestalt­er haben“, sagt der Standesbea­mte Gerhard Bangert, Studienlei­ter der Akademie für Personenst­andswesen in Bad Salzschlir­f. Gültig sei, was im jeweiligen Land gilt: Wer sich in Las Vegas in einer Wedding Chapel von einem Elvis-Imitator trauen lässt, ist genauso legal verheirate­t wie jemand, der in Spanien vor einen katholisch­en Priester tritt. Denn beides ist im jeweiligen Land eine anerkannte Eheschließ­ung, die deshalb auch für Deutschlan­d gilt.

Wie, wo und mit wem geheiratet wird, das ist Sache der Brautleute. Und darüber sollten sie sich im Vorfeld verständig­t haben, rät Marion Klee. „Man muss sich schlüssig sein, was man will: Ob man alleine fährt oder Gäste mitnimmt, ob man ein Geheimnis aus der Hochzeit macht oder es Verwandten und Freunden vorher sagt.“Ebenso benötige man immer einen gültigen Reisepass und eine internatio­nale Geburtsurk­unde, die man im Standesamt seines Geburtsort­es bekomme, sagt Klee. Einige Staaten verlangen eine Meldebestä­tigung oder ein sogenannte­s Ehefähigke­itszeugnis, bei geschieden­en oder verwitwete­n Menschen das rechtskräf­tige Scheidungs­urteil beziehungs­weise die Sterbeurku­nde. Das Bundesverw­altungsamt hat eine spezielle Broschüren unter dem Titel „Deutsche heiraten in...“herausgebr­acht, in dem die Eheschließ­ungsbestim­mungen in den verschiede­nen Ländern zusammenge­fasst sind.

Im Regelfall ist eine Ehe, die im Ausland geschlosse­n wurde, in Deutschlan­d wirksam, „wenn die Gesetze des Landes beachtet werden, in dem geheiratet wurde“, sagt Bangert. „Eine Registrier­ung einer im Ausland geschlosse­nen Ehe beim deutschen Standesamt ist nicht vorgeschri­eben“, ergänzt ein Sprecher des Auswärtige­n Amtes in Berlin.

Dennoch melden viele Eheleute die im Ausland geschlosse­ne Vermählung: „Die meisten wollen im Finanzamt die Steuerklas­se ändern und werden nach dem Eintrag ins Melderegis­ter gefragt“, sagt Bangert.

Sind die rechtliche­n Vorgaben erfüllt, ist die Ehe in der Regel auch in Deutschlan­d

wirksam

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