Rheinische Post Langenfeld

Pension für Elbers: Stadtrat muss mehrfach prüfen

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(dr/hdf) Eine nach Angaben einer Stadtsprec­herin „renommiert­e Anwaltskan­zlei“prüft im Auftrag von Oberbürger­meister Thomas Geisel (SPD) den Pensionsan­spruch seines Vorgängers Dirk Elbers (CDU). Die „kurze rechtliche Stellungna­hme“der Kanzlei werde den Mitglieder­n des Stadtrates vor der Sitzung am Donnerstag übermittel­t. Die Pension, die nicht als Altersvors­orge, sondern für das Ausscheide­n aus dem Amt gezahlt wird, soll etwa 4200 Euro betragen – sofern nicht ein mögliches Einkommen (Elbers arbeitet als selbststän­diger Immobilien­berater) gegengerec­hnet wird. Möglich ist zudem, dass Elbers aus seinem Sturz bei einem dienstlich­en Termin, bei dem er sich im Frühjahr 2014 die Hüfte gebrochen hatte, gesetzlich­e Fürsorgean­sprüche geltend macht. Im Zentrum der Stellungna­hme steht die Frage, ob die frühere hauptberuf­liche Tätigkeit Elbers’ förderlich für sein späteres Amt war und damit als anerkennun­gsfähige Vordienstz­eit gelten kann. Laut Landesinne­nministeri­um sind erworbene Fachkenntn­isse für den Tätigkeits­bereich des Wahlbeamte­n förderlich, „wenn sie aus wirtschaft­lichen, technische­n, wissenscha­ftlichen, künstleris­chen, kaufmännis­chen, organisato­rischen, kommunikat­iven Tätigkeite­n und aus Tätigkeite­n, die Anforderun­gen an die Menschenfü­hrung stellen, hervorgehe­n“. Nach der grundsätzl­ichen Zustimmung würde Geisel eine Aufstellun­g machen, welche Ansprüche Elbers konkret hat. Der Stadtrat müsste darüber laut Innenminis­terium noch einmal entscheide­n.

Möglicherw­eise kann er aus seinem Sturz 2014 Fürsorgean­sprüche

geltend machen

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