RECHT & ARBEIT
(bü) Arbeitslosengeld Begeht ein Berufskraftfahrer eine Verkehrsstraftat, verliert seine Fahrerlaubnis und als Folge daraus seinen Arbeitsplatz (weil er nicht mehr beschäftigt werden kann), so darf das nicht automatisch eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I nach sich ziehen. In dem konkreten Fall konnte sich der Mann dagegen wehren, weil der von ihm begangene Verkehrsverstoß nicht als grob fahrlässig anzusehen war. Es habe sich „lediglich“um eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs – insbesondere ohne Einfluss von Alkohol – gehandelt, begründete das Landessozialgericht Baden-Württemberg seine Entscheidung. Die Umstände des Einzelfalles (hier hatte der Mann einen Traktor auf einer Landstraße überholt und übersehen, dass dort Überholverbot herrscht) würden nicht für leichtfertiges Verhalten sprechen. (LSG Baden-Württemberg, L 3 AL 1315/11) Öffnungszeiten SupermarktBetreiber dürfen zwar ihre Geschäfte auch vor Sonn- und Feiertagen bis 24 Uhr geöffnet halten. Sie haben aber nicht das Recht, ihre Beschäftigten noch anschließend einzusetzen, um notwendige Abschlussarbeiten zu erledigen. Können solche Arbeiten nicht verschoben werden, so muss der Ladenschluss entsprechend dem folgenden zeitlichen Aufwand vorgezogen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Das Arbeitszeitgesetz sehe ausdrücklich ein Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonnund gesetzlichen Feiertagen vor. Das beruhe auf dem Grundsatz, wonach „die Geschäftstätigkeit in Form der Erwerbsarbeit, insbesondere der Verrichtung abhängiger Arbeit, an diesen Tagen grundsätzlich ruhen solle. (BVwG, 8 B 66/14) Rauchverbot Besteht in einem Betrieb ein Rauchverbot am Arbeitsplatz und ist das Rauchen nur an bestimmten Stellen gestattet, so kann ein Verstoß gegen das Verbot mit einer Abmahnung geahndet – und damit die Kündigung für den Fall der Wiederholung angedroht werden. Befindet sich der Arbeitnehmer aber nur wenige Meter von seinem Arbeitsplatz in einer „Raucherecke“und sieht von dort aus, dass an „seinem“Fließband etwas auseinander läuft, so darf ihm trotz der Abmahnung nicht gekündigt werden, wenn das Eingreifen nötig war und er in der Eile vergessen hatte, seine Zigarette in der „Ecke“zu lassen, entschied das Landgericht Köln. (LAG Köln, 7 Sa 848/10)