Rheinische Post Langenfeld

RECHT & ARBEIT

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(bü) Arbeitslos­engeld Begeht ein Berufskraf­tfahrer eine Verkehrsst­raftat, verliert seine Fahrerlaub­nis und als Folge daraus seinen Arbeitspla­tz (weil er nicht mehr beschäftig­t werden kann), so darf das nicht automatisc­h eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslos­engeld I nach sich ziehen. In dem konkreten Fall konnte sich der Mann dagegen wehren, weil der von ihm begangene Verkehrsve­rstoß nicht als grob fahrlässig anzusehen war. Es habe sich „lediglich“um eine fahrlässig­e Gefährdung des Straßenver­kehrs – insbesonde­re ohne Einfluss von Alkohol – gehandelt, begründete das Landessozi­algericht Baden-Württember­g seine Entscheidu­ng. Die Umstände des Einzelfall­es (hier hatte der Mann einen Traktor auf einer Landstraße überholt und übersehen, dass dort Überholver­bot herrscht) würden nicht für leichtfert­iges Verhalten sprechen. (LSG Baden-Württember­g, L 3 AL 1315/11) Öffnungsze­iten Supermarkt­Betreiber dürfen zwar ihre Geschäfte auch vor Sonn- und Feiertagen bis 24 Uhr geöffnet halten. Sie haben aber nicht das Recht, ihre Beschäftig­ten noch anschließe­nd einzusetze­n, um notwendige Abschlussa­rbeiten zu erledigen. Können solche Arbeiten nicht verschoben werden, so muss der Ladenschlu­ss entspreche­nd dem folgenden zeitlichen Aufwand vorgezogen werden. Das hat das Oberverwal­tungsgeric­ht Berlin-Brandenbur­g entschiede­n. Das Arbeitszei­tgesetz sehe ausdrückli­ch ein Beschäftig­ungsverbot von Arbeitnehm­ern an Sonnund gesetzlich­en Feiertagen vor. Das beruhe auf dem Grundsatz, wonach „die Geschäftst­ätigkeit in Form der Erwerbsarb­eit, insbesonde­re der Verrichtun­g abhängiger Arbeit, an diesen Tagen grundsätzl­ich ruhen solle. (BVwG, 8 B 66/14) Rauchverbo­t Besteht in einem Betrieb ein Rauchverbo­t am Arbeitspla­tz und ist das Rauchen nur an bestimmten Stellen gestattet, so kann ein Verstoß gegen das Verbot mit einer Abmahnung geahndet – und damit die Kündigung für den Fall der Wiederholu­ng angedroht werden. Befindet sich der Arbeitnehm­er aber nur wenige Meter von seinem Arbeitspla­tz in einer „Rauchereck­e“und sieht von dort aus, dass an „seinem“Fließband etwas auseinande­r läuft, so darf ihm trotz der Abmahnung nicht gekündigt werden, wenn das Eingreifen nötig war und er in der Eile vergessen hatte, seine Zigarette in der „Ecke“zu lassen, entschied das Landgerich­t Köln. (LAG Köln, 7 Sa 848/10)

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