Private Bauherren bekommen mehr Rechte
BERLIN Für die meisten Häuslebauer ist das Eigenheim die größte Investition ihres Lebens. Künftig sollen sie dabei besser gegenüber Baufirmen abgesichert sein. Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag unter anderem beschlossen, dass es ab dem 1. Januar 2018 erstmals ein Widerrufsrecht geben wird, wonach private Bauherren von einem Bauvertrag auch nach Abschluss 14 Tage lang zurücktreten können. Wurden sie darüber vom Bauunternehmen nicht aufgeklärt, gilt das Widerrufsrecht sogar ein Jahr lang.
„Was für jeden Handyvertrag bereits galt, kommt nun auch ins Baurecht“, sagte Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbundes, der die Änderungen begrüßt. Für das Baurecht sei die Entscheidung ein Meilenstein, denn bisher habe das allgemeine Werkvertragsrecht gegolten, und das sei 117 Jahre alt.
Neben dem Widerrufsrecht wurde nun auch beschlossen, dass Bau- firmen künftig ihrem Auftraggeber eine detaillierte Baubeschreibung vorlegen müssen. Wesentliche Angaben zu Materialien, Statik und Funktionen, etwa bei der Energieversorgung, müssen enthalten sein. „So können Verbraucher Angebote künftig besser vergleichen“, sagte Mauel. Ebenso gibt es künftig eine Pflicht für Firmen, wichtige
Unterlagen wie die Genehmigungs- planung oder Nachweise zur Energieeinsparverordnung auszuhändigen. Außerdem werden Bauunternehmen verpflichtet, einen verbindichen Termin für die Fertigstellung des Hauses anzugeben. So sollen Bauherren bei Verzögerungen davor geschützt werden, auf zusätzlichen Mietkosten oder Bereit-
stellungszinsen sitzen zu bleiben. „Bisher ist das eine freiwillige Angabe, weswegen sich Bauvorhaben häufig verzögern“, sagte Mauel.
Eine weitere wesentliche Änderung sieht vor, dass Baufirmen künftig bei Abschlagsforderungen nur 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung vom Bauherren verlangen dürfen. So soll verhindert werden, dass Verbraucher vor der Abnahme des Hauses bereits mehr bezahlen, als das Bauunternehmen bis dahin geleistet hat.
Eine Rückwirkung für Verträge, die vor dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden, ist nicht vorgesehen. Zudem gelten die Änderungen nur für Bauherren, die ein Haus auf einem eigenen Grundstück errichten lassen. Die neuen Regeln betreffen also keine Bauträgermodelle, bei denen Haus und Grundstück in Kombination erworben werden. Das soll künftig noch verhandelt werden. Auch Eigentümergemeinschaften oder Bestandsimmobilien bleiben davon unberührt.
Ab Januar 2018 können Verbraucher erstmals Bauverträge binnen 14 Tagen widerrufen