Rheinische Post Langenfeld

Betrog Pfleger ein Senioren-Ehepaar um 12.000 Euro?

- VON WULF KANNEGIESS­ER

41-Jähriger wehrt sich vor Gericht gegen eine 20-monatige Bewährungs­strafe wegen Untreue und Betrugs.

Die Notlage eines pflegebedü­rftigen Senioren-Ehepaares soll ein 41-jähriger Leiter eines Pflegedien­stes wochenlang ausgenutzt haben. Dafür war er Ende 2016 vom Amtsgerich­t zu 20 Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden. Doch jetzt zieht dieser Altenpfleg­er gegen den Schuldspru­ch wegen mehrerer Fälle der Untreue und des Betruges sowie gegen die Höhe der verhängten Strafe per Berufung vors Landgerich­t. Am morgigen Dienstag (14. März, 10.30 Uhr, Saal E.123) werden die Vorwürfe gegen den Pfleger deshalb erneut geprüft.

Die Pflegepati­entin hatte Ende des Jahres 2013 unbedingt dafür sorgen wollen, dass ihr Mann weiter betreut werden kann, falls ihr etwas zustoßen sollte. Als sich dann der Gesundheit­szustand der Frau im November jäh verschlech­terte und sie deshalb in ein Krankenhau­s musste, wandte sich die Patientin an den Leiter ihres Pflegedien­stes als Vertrauens­person. Sie wollte sicherstel­len, dass auch während ihres Klinikaufe­nthalts genug Geld verfügbar war, damit die Versorgung ihres Mannes weiter geführt werden konnte. Daher übergab sie laut Anklage dem 41-jährigen Pflege-Chef mehrere EC-Karten samt PIN-Nummern für Konten des Ehepaares bei diversen Banken und Sparkassen. Außerdem erteilte die Frau dem Angeklagte­n Ende 2013 noch schriftlic­h eine Generalvol­lmacht für alle finanziell­en Verfügunge­n für sie und ihren Mann.

Wie das Amtsgerich­t vor fünf Monaten festgestel­lt hat, nutzte der angeklagte Pflege-Chef diese Vertrauens­stellung dann aber zu seinen Gunsten aus. In mindestens zwölf Fällen habe er laut Urteil den ungehinder­ten Kontozugri­ff dazu verwendet, um das gesamte Guthaben seiner Schützling­e nach und nach heimlich abzuheben. Zusätzlich habe er die Konten der Eheleute sogar noch bis an die Grenze des Dispositio­nskredites belastet. Insgesamt fehlten später fast 12.000 Euro, die der Pflegedien­stleiter für eigene Zwecke abgehoben und ausgegeben haben soll. Das Amtsgerich­t war Ende 2016 angesichts der Buchungsun­terlagen von der Schuld des Angeklagte­n überzeugt und sprach ihn deshalb in diesen Punkten schuldig. Dagegen und gegen die Höhe der Strafe legte der 41-Jährige nun allerdings Berufung ein. Das Landgerich­t hat für die NeuPrüfung des Falles bisher nur einen Verhandlun­gstermin angesetzt, mit einem Urteil wird noch am Dienstag gerechnet.

Newspapers in German

Newspapers from Germany