Rheinische Post Langenfeld

Nach Beleidigun­g: Richterin spricht Langenfeld­er frei

- VON TOBIAS FALKE

LEVERKUSEN/LANGENFLED Einen Freispruch gab es beim Amtsgerich­t Opladen für einen 41-jährigen Langenfeld­er, der angeblich im Oktober 2015 zwei Mitarbeite­r vom Ordnungsam­t beleidigt haben soll. Sein Mercedes stand im absoluten Halteverbo­t, und die beiden Ordnungshü­ter waren gerade dabei, sich das Kennzeiche­n zu notieren. Das passte dem Fahrer des Wagens überhaupt nicht. „Hau ab, du Opfermädch­en“war da eine der milderen Beleidigun­gen. Die unterste Fäkalsprac­he wurde benutzt. Das bestätigte­n vor dem Amtsgerich­t die beiden betroffene­n Mitarbeite­r, die betonten: „Wir sind Beleidigun­gen in unserem Beruf gewohnt und drücken gerne mal ein Auge zu. Aber in diesem Fall sahen wir uns gezwungen, eine Anzeige aufzugeben.“Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass ein Auto im Wendehamme­r am Ende der „Große Kirchstraß­e“im absoluten Halteverbo­t parkte. Das Haus, aus dem der Angeklagte kam, sei auch bekannt. Immer wieder würde es vor Ort zu Beschimpfu­ngen kommen. Der Mann, der die beiden Ordnungshü­ter beleidigte, hätte sich damals als Fahrer des Autos zu erkennen gegeben und kurzerhand das Auto an anderer Stelle geparkt. Dennoch wurde das KFZZeichen weitergele­itet und Anzeige erstattet. Der Angeklagte beteuerte, er hätte mit dieser Sache nichts zu tun. Die beiden Ordnungsam­tsmitarbei­ter konnten den Angeklagte­n nach 18 Monaten nicht mehr zu hundert Prozent identifizi­eren und so blieb der Staatsanwa­ltschaft nichts anderes übrig, als einen Freispruch zu fordern. Die Vorsitzend­e Richterin sah das auch so.

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