„Schwarze Liste“für korrupte Firmen
Kabinett winkt Schaffung eines neuen, zentralen Wettbewerbsregisters durch.
BERLIN Korrupte und betrügerische Firmen sollen künftig wirkungsvoller von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können und in einer Art „schwarzer Liste“zentral gespeichert werden. In diesem „Wettbewerbsregister“sollen alle Straftaten von Unternehmen und deren leitenden Mitarbeitern sowie Verstöße gegen das Kartell-, Arbeitsoder Sozialrecht abgelegt werden. Vor der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ab einem Wert von 30.000 Euro sollen Mitarbeiter von Bund, Ländern und Kommunen erst in dieses Register schauen müssen, bevor sie den Auftrag an ihre Favoriten vergeben. Bislang ist es für sie schwierig zu prüfen, ob ein Unternehmen auffällig geworden ist.
Das will ihnen die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD), den das Kabinett gestern gebilligt hat, nun einfacher machen. Er sieht die Schaffung des zentralen Registers beim Bundeskartellamt vor. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen alle Staatsanwaltschaften und andere Behörden dem Kartellamt nun alle Rechtsverstöße elektronisch melden, so dass sie einheitlich in einem zentralen Register abrufbar sein werden.
Eingetragen werden rechtskräftige Verurteilungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen – etwa wegen Bestechung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Betrugs zu Lasten öffentlicher Haushalte, wegen des Vorenthaltens von Sozialabgaben, wegen Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.
Unternehmen können zwar schon heute von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, wenn
Felix Pakleppa, sie Delikte begangen haben, doch wird das den Behörden im Einzelfall bisher nicht bekannt. In manchen Bundesländern gibt es daher bereits Korruptionsregister. Sie sind jedoch nicht einheitlich und beziehen sich jeweils nur auf Delikte innerhalb eines Landes. Nach drei bis fünf Jahren sollen die Eintragungen wieder gelöscht werden. Im Register eingetragene Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, eine Löschung zu erreichen, wenn sie nachweisen können, dass sie Missstände abge- stellt haben. Dazu müssten sie personelle und organisatorische Maßnahmen treffen, die weitere Rechtsverstöße wirksam verhindern, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Der Industrieverband BDI forderte, dass jetzt alle entsprechenden Länderregelungen entfallen müssten. Auch dürften die Voraussetzungen für einen Eintrag nicht verschärft werden. Nötig sei zudem eine Schadenersatz-Regelung für Unternehmen, wenn es zu falschen Eintragungen gekommen ist.
Ähnlich äußerte sich das Baugewerbe, das besonders oft öffentliche Aufträge erhält. Sein Verband begrüße das Register, fordere aber eine zentrale Prüfungsstelle, die einheitlich die von Unternehmen durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen bewertet, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Zentralverbandes. Dadurch werde verhindert, dass verschiedene Vergabestellen eine durchgeführte Maßnahme unterschiedlich bewerten. „Bislang fehlt im Gesetzentwurf ein Anspruch des Bieters auf Schadensersatz wegen zu Unrecht aufgenommener Eintragungen oder Untätigkeit bei der Löschung fehlerhafter Eintragungen“, sagte Pakleppa. Der Schadenersatzanspruch müsse noch in das Gesetz aufgenommen werden.
„Im Gesetzentwurf fehlt
ein Anspruch des Bieters auf Schadenersatz“
Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Zentralverbands