Fan wegen Bayer 04-Schal niedergeschlagen
Das Amtsgericht Langenfeld verurteilt den Täter wegen versuchten Raubes und Körperverletzung.
LANGENFELD Der 22-Jährige trägt ein blaues Hemd, sein Blick ist immer wieder auf seine Hände, die übereinandergeschlagen auf dem Tisch liegen, gerichtet. An diesem Morgen sitzt der junge Mann vor dem Amtsrichter in Langenfeld. Er ist angeklagt wegen versuchter räuberischer Erpressung und Körperverletzung.
Im November soll der Langenfelder versucht haben, einem Studenten seinen Bayer-Leverkusen-Fanschal abzunehmen und ihn dabei mehrmals auf den Kopf und die Schläfe geschlagen haben. „Warum sollte es denn gerade der Bayer Leverkusen Schal sein“, fragt ihn der Richter. Der junge Mann schaut auf, seine Antwort kommt brüchig: „Es hätte in dem Moment alles sein können“, sagt er und bestätigt, dass er den Studenten ärgern wollte. Auch lässt er seine Sichtweise des Abends von seinem Anwalt vorlesen und gesteht darin, den Studenten geschlagen zu haben. Für versuchten Raub mit Körperverletzung wurde der 22-Jährigen anschließend zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Und so sah jener Abend aus Sicht des Angeklagten aus: Am Samstag, 5. November, im vergangenen Jahr habe er Besuch von einem Freund gehabt. Noch zu Hause hätte der damals 21-Jährige zehn Flaschen Bier und zehn Schnäpse getrunken. Später sei es in eine Langenfelder Kneipe gegangen: Es folgten weitere Biere. In der Gaststätte seien auch Bayer Leverkusen Fans gewesen. An die Tat könne der Angeklagte sich aufgrund des hohen Alkoholkonsums nicht genau erinnern. Auf dem Rückweg sei er auf den 23-Jährigen Studenten, der einen Fanschal trug, getroffen. Der Angeklagte habe es in erster Linie auf den Schal abgesehen, er habe nicht den Willen gehabt jemanden zu attackieren.
Der angegriffene Student schildert den Abend detailliert: Er habe sich in der selben Kneipe wie der Angeklagte aufgehalten. Ihn habe er das erste Mal auf dem Heimweg bemerkt: „Ich habe gesehen, wie er telefonierend seitlich an mir vorbeigegangen ist und mich dabei angesehen hat.“Das sei ihm merkwürdig vorgekommen. Und so habe der Student einen anderen Weg genommen und sei plötzlich von hinten überrascht worden. Der 22-Jährige habe ihm mehrere Schläge auf den Kopf und die Schläfen gegeben, so dass der Student zusammengesackt sei. Dann sei er zurück in die Kneipe gelaufen. Der 23-Jährige habe unter Schwindelgefühlen und in den folgenden Tagen unter Kopfschmerzen gelitten. Einen weiteren Zwischenfall habe es im März gegeben: Da sei der Student von drei jungen Männern aufgefordert worden, seine Aussage zurückzunehmen. Nach einem Gespräch seien sie aber friedlich auseinander gegangen. „Davon höre ich zum ersten Mal“, sagt der Angeklagte.
Es sei ein dummes, unreifes Verhalten gewesen, sagt der Amtsrichter bei der Urteilsverkündung. Doch sehe er bei dem jungen Mann, der noch nie vor Gericht gestanden und der sowohl einen Arbeitsplatz als auch einen festen Wohnsitz hat, eine gute Sozialprognose.