So bleiben Lebensmittel möglichst lange frisch
Das Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums allein ist kein Grund fürs Wegwerfen, sagt die Verbraucherzentrale.
LANGENFELD (gut) Wenn beim Joghurt aus dem Kühlschrank das Mindesthaltbarkeitsdatum ( MHD) abgelaufen ist, heißt das noch lange nicht, dass das Milchprodukt schlecht ist und nicht mehr gegessen werden kann. „Auch Lebensmittel im Laden, bei denen das MHD überschritten ist, sind häufig noch genießbar und dürfen weiter verkauft werden“, sagt Elisabeth Schoemakers, Leiterin der Verbraucherzentrale am Langenfelder Rathaus. Anders bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Geflügel und Hackfleisch. „Bei diesen Produkten gibt das Verbrauchsdatum (VD) das Endstadium der Haltbarkeit an.“Der beste Schutz vor vorzeitigem Verderb von Lebensmitteln seien ein sorgfältiger Umgang und eine korrekte Lagerung, betont Schoemakers – und gibt folgende Hinweise und Tipps: Was das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet „Mindestens haltbar bis“– diese Kennzeichnung ist auf fast allen verpackten Lebensmitteln Pflicht. Sie gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das durchgehend richtig gelagerte und ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährwert behält. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben. Denn: Viele Hersteller wollen auf Nummer sicher gehen und legen ein Mindesthaltbarkeitsdatum weit vor Ablauf fest. Ob Produkte noch genießbar sind, lässt sich nach dem Anbruch meist mit den eigenen Sinnen überprüfen, zum Beispiel durch genaues Hinsehen, Riechen und Probieren. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist Dann dürfen Lebensmittel weiter verkauft werden. Waren mit überschrittenem MHD müssen in den Verkaufsregalen jedoch einwandfrei sein. Ist dies der Fall, liegt in der Regel kein Sach- mangel zur Beanstandung vor. Viele Geschäfte bieten Produkte mit überschrittenem MHD mit einem entsprechenden Hinweis zu günstigeren Sonderpreisen an. Das ist aber keine Pflicht. Anders ist es beim Verbrauchsdatum: Abgepackte, leicht verderbliche Lebensmittel mit der ausdrücklichen Kennzeichnung „zu verbrauchen bis“dürfen nach Überschreitung des angegebenen Datums nicht mehr verkauft und sollten dann auch nicht mehr verzehrt werden. Umgang mit geöffneten Verpackungen Auch für angebrochene Lebensmittel, wie verpackte Fruchtsäfte oder Milch, müssen in bestimmten Fällen Aufbewahrungsbedingungen und der Verzehrzeitraum angegeben werden – etwa durch Hinweise wie „nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren“oder
Elisabeth Schoemakers Bedeutung der Aufbewahrungsbedingungen In bestimmten Fällen findet sich in der Nähe des MHD auch die Angabe von Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingun- gen für das verpackte Lebensmittel. Solche Hinweise wie „kühl und trocken lagern“oder „vor Wärme und Feuchtigkeit schützen“sollten unbedingt beachtet werden, um die Haltbarkeit zu gewährleisten. Ganz wichtig ist auch die Einhaltung der Kühlempfehlungen auf den Packungen – zum Beispiel 2 Grad Celsius bei Hackfleisch. „geöffnet gekühlt drei Tage haltbar“. Angaben wie „trocken und kühl lagern“zum Beispiel bei Keksen und Kaffee oder „trocken und vor Licht geschützt aufbewahren“etwa bei Brot liefern hingegen leider keine genauen Empfehlungen. Die Hersteller legen diese Formulierungen unterschiedlich aus – im Zweifelsfall kann nur eine Nachfrage beim jeweiligen Produzenten Klarheit schaffen.
„Der beste Schutz vor vorzeitigem Verderb ist eine korrekte
Lagerung“
Richtig kühlen Im Kühlschrank gibt es unterschiedliche Temperaturzonen. Ganz oben, wo es am wärmsten ist, sollte Selbstgekochtes platziert werden. In die mittleren Fächer gehören Käse und Milchprodukte und auf die untere Glasplatte leicht Verderbliches wie Fleisch und Fisch. Die Boxen unten – oft in Form bauchiger Schubladen – sind ideal für die Aufbewahrung von kälteverträglichem Obst und Gemüse. Die Türfächer beherbergen Eier, Butter und Getränke.
Verbraucherzentrale