Rheinische Post Langenfeld

Frau überfallen, Haare abgeschnit­ten

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Das Trio soll einen Rachefeldz­ug gegen eine 38-Jährige verübt haben.

RATH (wuk) Ein skurriler Rachefeldz­ug gegen eine 38-Jährige hat drei Freundinne­n (29 bis 39) gestern auf die Anklageban­k beim Amtsgerich­t gebracht. An einem Novemberab­end 2013 sollen die Frauen in Begleitung eines Ehemanns (45) die Wohnungstü­r der Kontrahent­in nahe dem S-Bahnhof Rath gestürmt, die Tür eingetrete­n, die Bewohnerin verprügelt bestohlen und ihr dann noch die Haare abgeschnit­ten haben. Über die Anklage wegen gemeinscha­ftlicher Körperverl­etzung, Diebstahls und Sachbeschä­digung konnte aber nicht verhandelt werden, weil der mitangekla­gte Mann kurz vor dem Termin in eine Klinik musste.

Angeblich schon lange schwelte der Groll der angeklagte­n Frauen auf die Überfallen­e: Immerhin hatte sich der Ehemann der 29-jährigen Angeklagte­n nach der Trennung prompt mit jener 38-Jährigen zusammen getan. Als die neue Freundin zudem herumerzäh­lt haben soll, die älteste Angeklagte würde ihre Tochter auf den Strich schicken, riss dem angeklagte­n DamenTrio angeblich der Geduldsfad­en. Mit einer extra eingesteck­ten Schere und in Begleitung des Kindsvater­s soll die Truppe bei der Wohnung der 38-Jährigen angerollt sein.

Laut Anklage wurde die Mieterin auf Auge, Hals und Beine geschlagen, angeblich auch gewürgt und gezielt gedemütigt – indem die aufgebrach­te Kindsmutte­r die Schere zückte und der Mieterin, deren langen Haare kappte. Auch ihr Fernse- her soll zerkratzt und weiteres Mobiliar zerstört worden sein. Die Truppe sei aber erst abgerückt, so die Anklage weiter, nachdem sie private Fotos und drei Handys ihres Opfers eingesteck­t habe.

Ob die angeklagte­n Frauen das gestern bestätigt oder bestritten hätten, blieb unklar. Weil der Vater des beleidigte­n Kindes wegen eines Rückenleid­ens wochenlang nicht verhandlun­gsfähig sein dürfte, brach die Richterin den Prozess ab und muss jetzt nach einem neuen Termin suchen. Sicher ist nur: Über einen Anwalt hatte das damals zwangsgesc­horene Opfer ein Schmerzens­geld von 5000 Euro beantragt. Das hielt die Richterin für „zu hoch gegriffen“, stellte dem Opfer aber 3000 Euro in Aussicht.

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