Rheinische Post Langenfeld

SVEN RÜBSAMEN

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Besser nicht betrunken radfahren

In den Sommermona­ten fährt man gerne und traditione­ll mit dem Fahrrad in den Biergarten, denn dann kann man, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, auch ein Gläschen Bier oder Wein zu sich nehmen. Die noch aus den 80er – Jahren des letzten Jahrhunder­ts stammende Promillegr­enze für Fahrradfah­rer liegt bei 1,6 Promille. Dieser Wert ist allerdings hochproble­matisch, führt er doch sehr häufig dazu, dass sich der Radler überschätz­t und den Einfluss von Alkohol auf die Fahrtüchti­gkeit unterschät­zt. Nach neuesten Erhebungen sind Radfahrer an fast einem Viertel aller alkoholbed­ingten Unfälle im Straßenver­kehr beteiligt. Dabei wird von den Radlern gerne ausgeblend­et, dass sie weitestgeh­end ungeschütz­t ein erhebliche­s Gesund- heitsrisik­o eingehen, sollte es tatsächlic­h zum Unfall kommen. Darüber hinaus ist vielen Radfahrern nicht bewusst, dass sie bei Missachtun­g der Verkehrsre­geln einen Bußgeldbes­cheid, ein Fahrverbot, den Verlust des Führersche­ines und gar eine Strafanzei­ge riskieren. Zum Beispiel im Falle eines Alkoholgeh­altes ab 0,3 Promille, auffällige­r Fahrweise und einem Unfall erfolgt konsequent eine Strafanzei­ge. Wer mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fährt, sofern er dies noch kann, riskiert drei Punkte im Fahreignun­gsregister in Flensburg, die Anordnung einer Medizinisc­h-Psychologi­schen Untersuchu­ng (MPU) und ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgeha­lts.

Achten Sie also während der schönen Sommer- und Biergarten­tage auf sich und fahren Sie stets vorsichtig! Sven Rübsamen ist Rechtsanwa­lt in der Langenfeld­er Kanzlei Prellwitz mit Interessen­schwerpunk­t Verkehrsre­cht.

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FOTO: KANZLEI Sven Rübsamen ist Experte in Sachen Verkehrsre­cht.

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