Stadt muss auch „Dügida“-Anwalt zahlen
(sg/arl) Mehr als zwei Jahre nach den Aufmärschen der islamfeindlichen „Dügida“muss die Stadtkasse jetzt nicht nur die Kosten für einen Rechtsstreit zahlen, sondern auch noch die Kosten für den Anwalt der Gruppierung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Revisionsverfahren festgestellt, dass die oberbürgermeisterliche Aufforderung, während des ersten „Dügida“-Aufmarschs das Licht an öffentlichen Gebäuden zu löschen, ebenso rechtswidrig war wie der Aufruf, sich an einer Gegendemo zu beteiligen. Weitere Folgen hat die Entscheidung nicht.
Tatsächlich hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im August 2015 die Kklage zurückgewiesen, weil erstens die einmalige Aktion „Licht aus“beendet und zweitens eine Wiederholung schon deshalb ausgeschlossen war, da „Dügida“ihre Aufzüge gestoppt hatte. Das Oberverwaltungsgericht hatte in der Revision der Klage in zwei Punkten entsprochen und nur den Aufruf zur Demo als rechtskonform eingestuft – dagegen waren beide Parteien in Revision gegangen. Die Stadt, im ersten Verfahren von eigenen Juristen vertreten, musste einen Externen engagieren, dessen Rechnung noch nicht vorliege. Auch die „abrechenbaren Kosten“des gegnerischen Anwalts müssten noch ermittelt werden, hieß es auf Anfrage. Die Gerichtskosten, die nach unseren Recherchen bei rund 1600 Euro liegen dürften, würden zudem erst mit der schriftlichen Urteilsbegründung in einigen Wochen übersandt.