Unfall vor Gericht: Rohre verletzten Arbeiter schwer
LANGENFELD (anba) Schwere Verletzungen hatte sich ein 56-Jähriger bei einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle zugezogen: Getroffen von schweren Metallrohren erlitt er im August 2016 einen doppelten Beckenbruch, Risswunden und Blutergüsse. Sein Kollege sei „unachtsam“gewesen, sagte er gestern als Zeuge im Langenfelder Amtsgericht. Dort musste sich der 51-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Eine Dolmetscherin übersetzte für den Angeklagten und gab dessen Aussagen auf Deutsch wieder. „Ich hatte Rohre mit einem Radlader ausgeladen“, ließ der 51-Jährige verlauten. Sein Kollege hatte ihm dabei geholfen, indem er die Gurte um die Rohre losmachte. Dabei sei dieser zwischen dem Lkw und dem Lader hin und her gelaufen. „Ich habe ihm mehrmals gesagt, dass es gefährlich ist weil ich ihn schlecht sehen kann. Kurze Zeit später sind dann die Rohre gefallen und ich habe einen Schrei gehört.“Nach dem Unfall habe er mit dem Bauleiter den Krankenwagen gerufen. Richter, Anwälte und Angeklagter schauen sich die Fotos vom Unfallort an.
Der seinerzeit Verletzte wirft dem 51-Jährigen danach vor, nicht aufgepasst zu haben. „Ich habe ihm kenntlich gemacht, dass ich zwischen den Fahrzeugen hantiere. Er muss losgefahren sein und hat mich dadurch verletzt, weil die Rohre sich sonst nicht bewegen konnten.“Der damalige Bauleiter entkräftet die Anschuldigungen. „Am Anfang war ich noch dabei und habe dem Kollegen mehrmals gesagt, dass er nicht zwischen den Fahrzeugen laufen soll. Andere Kollegen machen das auch nicht.“
„Die Rohre können nur durch Bewegung des Fahrzeugs in ein Rollen kommen“, stellt der Staatsanwalt fest. Fahrlässige Körperverletzung sei aber damit nicht erwiesen, entgegnet der Verteidiger. „Selbst wenn der Angeklagte das Fahrzeug bewegte, hat sein Kollege unachtsam gehandelt und sich auch selbst verschuldet.“Der Richter sieht es ebenso und einigt sich mit den Anwälten auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.