Rheinische Post Langenfeld

Bewährungs­strafe für Schläger

- VON SABINE MAGUIRE

Prozess um eine Auseinande­rsetzung, die 2016 in Hochdahl für Aufregung gesorgt hatte, ist zu Ende.

ERKRATH/WUPPERTAL Zehn Monate auf Bewährung wegen Körperverl­etzung in drei Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte – so lautete gestern das Urteil des Wuppertale­r Amtsgerich­ts gegen einen der drei Angeklagte­n, denen zuvor vorgeworfe­n worden war, in die Schlägerei am Hochdahler Markt verwickelt gewesen zu sein. Die beiden anderen Männer wurden freigespro­chen, da ihnen eine Tatbeteili­gung nicht zweifelsfr­ei nachgewies­en werden konnte. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagte­n war bereits nach dem ersten Verhandlun­gstag gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro wegen unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln eingestell­t worden.

Damit ging der Prozess um eine Schlägerei im August des vergangene­n Jahres zu Ende, die in Hochdahl für viel Aufregung gesorgt hatte. Augenschei­nlich war dort ein banaler Streit derart aus dem Ruder gelaufen, das eine Einsatzhun­dertschaft der Polizei noch Stunden später damit beschäftig­t war, im Stadtteil für Ruhe zu sorgen.

War anfangs noch von zwei libanesisc­hen Großfamili­en die Rede, die vor einer Sportbar aneinander geraten sein sollen, so lässt sich zum Geschehen mittlerwei­le so viel sagen: Zwei Männer, die den Familien zuzurechne­n sind, stritten vor einem Lokal um einen Parkplatz. Schnell eilten offensicht­lich Unterstütz­er von beiden Seiten zum Ort des Geschehens. Darunter sollen auch Mitglieder eines Charters der Hells Angels gewesen sein, die mit einer der beiden Familien in Verbindung stehen sollen. Vier der Männer hatten sich nun vor Gericht wegen gemeinscha­ftlicher schwerer Körperverl­etzung zu verantwort­en.

Ein Tatvorwurf, der von der Staatsanwa­ltschaft nicht aufrechter­halten werden konnte. Das Beweismate­rial stützte sich überwiegen­d auf einen Videomitsc­hnitt, der mit dem Handy aus erhebliche­r Entfernung gefilmt worden war. Darauf ließ sich nur einer der Ange- klagten zweifelsfr­ei identifizi­eren. Er hatte die Schläge, bei denen zwei Polizeibea­mtinnen verletzt worden waren, bereits beim Prozessauf­takt eingeräumt und sich bei den Opfern entschuldi­gt. Gestern nun ließ er seinen Anwalt noch insgesamt 1500 Euro Schmerzens­geld hinterlege­n.

„Es war ein heilloses Durcheinan­der“, versuchte er dem Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft entgegenzu­halten, es habe sich um eine gemeinscha­ftliche Aktion der Hells Angels gegen Mitglieder einer libanesisc­hen Großfamili­e gehandelt. Sein Mandant habe Reizgas ins Gesicht bekommen und daraufhin in einer Kurzschlus­shandlung zugeschlag­en. Es habe sich auch nicht um Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte gehandelt.

Entgegen der Forderung der Staatsanwa­ltschaft, eine Freiheitss­trafe von zehn Monaten auf Bewährung zu verhängen, hatte er für seinen Mandanten eine Geldstrafe gefordert. Der sei bislang nicht strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten und gehe einer geregelten Arbeit bei einem Sicherheit­sdienst nach. Das Gericht schloss sich dieser Sicht der Dinge allerdings nicht an und setzte die Bewährungs­frist auf vier Jahre fest. Während dieser Zeit hat der Verurteilt­e außerdem monatlich 50 Euro an die Opferschut­z-Organisati­on Weißer Ring zu zahlen.

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RP-ARCHIVFOTO: WIE Die Polizei war damals bis in die späten Abendstund­en mit einer Hundertsch­aft auf dem Hochdahler Markt in Erkrath im Einsatz.

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