Zweieinhalb Jahre Haft für Attacke gegen Freundin
(wuk) „Wie in einem Horrorfilm“hat eine Staatsanwältin gestern die Beiß-Attacke eines arbeitslosen Hotelfachmanns gegen seine Freundin (27) gewertet. In einem nichtigen Streit um ihren Autoschlüssel hatte der 28-Jährige im Oktober 2016 im Wodka- und Haschischrausch die Frau am Hals gepackt und ihr ein Stück der Gesichtshaut weggebissen. Gestern wurde er vom Amtsgericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dabei versprach er, dem Opfer demnächst mal 8500 Euro als Schmerzensgeld zu zahlen.
Der Mann gab an, er könne sich nach sechs Haschisch-Joints täglich plus einer halben Flasche Wodka an dem Tatabend an nichts mehr erinnern. Ein Gutachter billigte ihm zu, dass er in der Tatnacht auch wegen einer psychotischen Störung durch Cannabis nur eingeschränkt schuldfähig war. Doch Reue, die der Mann dadurch beweisen wollte, dass er dem Opfer irgendwann Schmerzensgeld zahlen will, haben die Richter nicht gesehen.
Immerhin habe er die Frau noch Wochen nach der Beißattacke mit einem Nacktfoto erpressen wollen, bei ihm zu bleiben. Einer Zeugin habe er gedroht, sie als Schwarzarbeiterin anzuzeigen, falls sie im Prozess nicht bestätigt, dass er damals die ganze Wodka-Flasche ausgetrunken habe. Auch diese Erpressungsversuche, bei denen er längst nicht mehr im Rausch war, haben die Richter zu dem deutlichen Urteil veranlasst.
Darin hieß es, er habe durch den Biss in die Schläfe der Frau und das Herausreißen eines Hautstücks von sechs mal vier Zentimetern eine „zutiefst menschenverachtende und menschenfeindliche“Gesinnung bewiesen. Hatte er den Antrag der Staatsanwältin auf zweieinhalb Jahre Haft noch höhnisch belächelt, hielt er sich beim Urteil die Hände vor die Augen. Auch die Verteidigung sprach von einer „hässlichen Tat“, hatte aber Bewährung gefordert, weil der 28-Jährige nicht vorbestraft war. Das war laut Urteil der einzige Umstand, der zugunsten des Täters zu werten war. Die Frau wird lebenslang entstellt bleiben.