Rheinische Post Langenfeld

Steuererkl­ärung bis 31. Mai abgeben

-

Belege sind nur noch auf Nachfrage des Finanzamts erforderli­ch.

HILDEN/HAAN (cis) Die Einkommens­teuer-Erklärunge­n für das abgelaufen­e Jahr miss bis spätestens 31. Mai eingereich­t werden. Darauf macht jetzt Jürgen West, Leiter des Finanzamte­s Hilden (zuständig auch für Haan, Monheim und Langenfeld) aufmerksam. Erst ab der Erklärung für 2018 ist die Frist um zwei Monate jeweils bis zum 31. Juli verlängert. Wer seine Steuererkl­ärung vollständi­g elektronis­ch abgibt, darf sich aber schon in diesem Jahr bis zum 31. Juli Zeit lassen. Anmelden kann man sich im Internet unter www.elster.de.

„Bei uns muss für die Abgabe der Erklärung niemand persönlich vorbeischa­uen“, sagt Jürgen West. Der Einwurf in den Briefkaste­n (Neustraße 60 in Hilden) oder eine Postsendun­g reichen aus. Persönlich abgeben geht auch: an der Info-Theke im Eingangsbe­reich.

Belege müssen nicht mehr beigefügt werden. „Die Abgabe der Steu- ererklärun­g für das Jahr 2017 wird so deutlich einfacher“, sagt West. Belege sind nur noch dann nötig, wenn sie in den Formularen ausdrückli­ch verlangt werden.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn erstmals ein Behinderte­nPauschbet­rag beantragt wird“, sagt West. „Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerun­gsverfahre­ns aufzubewah­ren.“

Wie schnell die Erklärunge­n bearbeitet und die Steuerbesc­heide erstellt werden können, lasse sich nicht vorhersage­n. „Im Bereich des Finanzamte­s Hilden geben etwas weniger als 50 Prozent der Arbeitnehm­er die Erklärunge­n im elektronis­chen Verfahren ab“, erklärt West.

Beide Seiten profitiert­en von den elektronis­chen Erklärunge­n: Die Bürger könnten sich zum Beispiel im authentifi­zierten Verfahren die dem Finanzamt vorliegend­en Daten vorab anschauen und in ihre Erklärunge­n einbinden. Zusätzlich könnten Daten des Vorjahres leicht übernommen werden.

Die Übermittlu­ng über die Datenleitu­ng spare Porto und die Finanzverw­altung müsse Daten nicht mehr zeitaufwen­dig in das behördenei­gene Berechnung­sprogramm eingeben. www.finanzverw­altung.nrw.de

 ?? RP-FOTO: CIS ?? Das Finanzamt Hilden ist für Langenfeld und Monheim zuständig.
RP-FOTO: CIS Das Finanzamt Hilden ist für Langenfeld und Monheim zuständig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany