20.000 Euro abgezweigt: Gericht verurteilt Anwältin
Angeklagte bestreitet Vorwürfe zunächst, gesteht dann aber doch. Das Urteil: Ein Jahr auf Bewährung.
LANGENFELD Im Prozess kamen der Angeklagten immer wieder die Tränen. „Ich hatte keine Bereicherungsabsichten. Ich arbeite jeden Tag sehr hart“, sagte die 50-Jährige. Ihr Beruf: Anwältin. Laut Anklageschrift wurde ihr gestern vor dem Langenfelder Amtsgericht vorgeworfen: Betrug wegen zwei nicht zurückgezahlter Darlehen in Höhe von je 2000 Euro und die Veruntreuung von etwa 20.000 Euro, die sie als Anwältin für Mandanten treuhänderisch verwaltet hatte.
Sie sei damals nicht in einer schwierigen, aber in einer finanziell angespannten Lage gewesen, sagte die Angeklagte. Eine Zeugin berichtete, sie habe für die Angeklagte Kontakt zu einem Bauunternehmer hergestellt. Der habe der Anwältin dann zweimal 2000 Euro geliehen, das Geld sei in bar übergeben worden. Die Zeugin sei daraufhin einmal im Mai und einmal im August 2015 bei der Bank gewesen und habe für die Anwältin Geld eingezahlt. Es sei in die private Hausfinanzierung geflossen. Die Angeklagte soll bei der Zahlung der Raten in Verzug gewesen sein.
Die Angeklagte, die eine Zahlung quittierte, bestritt zunächst immer wieder, dass sie auch ein zweites Mal vom Bauunternehmer Geld bekommen habe. „Warum hätte ich den Erhalt des Geldes einmal quittieren sollen und einmal nicht?“, fragte sie.
Während der Verhandlung gab es mehrere Unterbrechungen. Richter, Staatsanwalt und Strafverteidiger zogen sich zu Gesprächen zurück. Für den Fall, dass die Angeklagte weitgehend gesteht, einigten sie sich vorab in einer gerichtlichen Verständigung auf einen möglichen Strafrahmen – eine Freiheitsstrafe zwischen 12 und 15 Monaten.
Auch wenn ein Geständnis der Angeklagten sichtlich schwer fiel – sie schüttelte bei dem Vorwurf bis zuletzt immer wieder mit dem Kopf – ging sie über ihren Anwalt schließlich darauf ein und zeigte sich geständig.
Für die Angeklagte stand auch beruflich etwas auf dem Spiel. Je nach Strafmaß können Anwälte auch ihre Zulassung verlieren.
Auf die Frage des Richters, ob sie sich vorstellen könnte, beruflich auch etwas anderes zu machen, hatte die Angeklagte erklärt: „Nein. Ich liebe meinen Beruf, mache ihn mit Herzblut.“Tätig sei sie vor allem im Sozialrecht – einem Bereich in dem es keine hohen Honorare gebe, dafür habe sie aber viele Mandanten.
Um einen ihrer Mandanten ging es auch bei den rund 20.000 Euro. Eine Krankenkasse hatte auf das Konto der Anwältin insgesamt mehr als 200.000 Euro zum behindertengerechten Umbau des Hauses eines Mandanten überwiesen. Davon bezahlte die Anwältin unter anderem Handwerkerrechnungen, behielt aber auch 20.000 Euro ein. Auch wenn sie das Geld inzwischen ausbezahlt hat, wurde sie dafür jetzt bestraft.
Das Strafmaß am Ende der Verhandlung lautete: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Begründung des Richters: Die Angeklagte sei da-
Die angeklagte Anwältin mals persönlich in einer schwierigen Lage und überfordert gewesen. Es sei ein Unterschied, ob jemand so etwas tut, um in Wohlstand zu leben oder um Lücken zu stopfen. Es sei davon auszugehen, dass das nicht noch mal vorkommt. Die Verhältnisse seien inzwischen geordnet.
„Nein. Ich liebe meinen Beruf, mache
ihn mit Herzblut“
Auf die Frage, ob sie sich auch einen anderen Job vorstellen könne
IHR THEMA
Darüber sollten wir mal berichten? Sagen Sie es uns! langenfeld@rheinische-post.de 02173 99 44 22 facebook.com/rp.langenfeld rp-online.de/whatsapp 02173 99 44 29 Zentralredaktion
Tel.: 0211 505-2880 E-mail: redaktionssekretariat @rheinische-post.de
Leserservice
(Abonnement, Urlaubs- und Zustellservice) Tel.: 0211 505-1111 Online: www.rp-online.de/leserservice E-mail: Leserservice @rheinische-post.de
Kundenservice (Anzeigen)
Tel.: 0211 505-2222 Online: www.rp-online.de/anzeigen E-Mail: mediaberatung @rheinische-post.de
ServicePunkt
Jackpot, Stadtgalerie, Galerieplatz 1, Langenfeld