Welche Versicherung zahlt?
Bei Starkregen reicht die normale Wohngebäudeversicherung nicht mehr aus.
DÜSSELDORF Gegen Extremwetter mit Sturm, Starkregen und Hagel sind viele nicht ausreichend versichert. „Das wissen die meisten Kunden nicht, weil sie beispielsweise glauben, die Wohngebäudeversicherung zahlt jeden Unwetterschaden,“sagt Versicherungsmakler Johannes Brück aus Düsseldorf. Was zahlt die Unwetterschutz-Police? Überschwemmungsschäden sind in der klassischen Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht versichert. Das gilt für Starkregen und Rückstau aus Kanälen. Dafür braucht man eine Elementarversicherung. Die zahlt beispielsweise bei Erdbeben, Erdrutschen und Schneedruck. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben nur 41 Prozent der Deutschen den Extra-Unwetter- schutz. „Wer seine Police so erweitert hat, sollte unbedingt seine Rückstausicherung einmal pro Jahr warten lassen und dies dokumentieren“, erläutert Brück. Andernfalls kann der Schutz wegen Pflichtverletzung verloren gehen. Was zahlt die Wohngebäudeversicherung? Sturmschäden (etwa ein abgedecktes Dach) werden ab Windstärke acht bezahlt. Bei Hagel greift die Versicherung immer – ebenso, wenn es durch das eingedrückte Fenster oder Dach reinregnet. Meist sind Markisen und Satellitenschüsseln am Haus mitversichert. Was zahlt die Hausratversicherung? Ersetzt wird sämtliches Inventar. Entweder trägt der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt den Wiederbeschaffungspreis, wenn die Einrichtung komplett zerstört ist. Schutz gegen Überspannungsschä- den an elektrischen Einrichtungen, die durch Blitzschlag entstehen, muss in der Hausratpolice oft ausdrücklich eingeschlossen werden. Was zahlt die Autoversicherung? Schäden an Autos durch umgestürzte Bäume, Baugerüste oder Hagel übernimmt die Teilkaskoversicherung. Sie greift auch, wenn der Wagen überschwemmt wird, weil er in einer überfluteten Tiefgarage steht. Versichert sind alle Schäden, die der Sturm direkt verursacht (beispielsweise herumfliegende Äste). Eine mögliche Selbstbeteiligung wird abgezogen. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt. Haben Dachpfannen oder Fassadenteile den Schaden verursacht, haftet der Gebäudebesitzer. Notfalls kann man den Schaden über die Teilkasko abwickeln und sich die Selbstbeteiligung vom verantwortlichen Gebäudeeigentümer zurückholen.