Verteidiger fordern Zschäpes Freiheit
Im NSU-Prozess plädieren die Pflichtverteidiger auf einen Freispruch.
MÜNCHEN (dpa) Drei Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern einen fast vollständigen Freispruch und die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. „Frau Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin“, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer gestern in seinem Plädoyer im NSU-Prozess. Von den zehn Morden, den Bombenanschlägen und Raubüberfällen, die dem „Nationalsozialistischen Untergrund“vorgeworfen werden, sollte die 43-Jährige ebenso freigesprochen werden wie vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Zu verurteilen sei sie lediglich wegen Brandstiftung, sagte Heer – Zschäpe hat zugegeben, die letzte Fluchtwohnung in Brand gesteckt zu haben.
Heer gehört mit Wolfgang Stahl und Anja Sturm zu den drei Anwälten, die Zschäpe schon seit Prozessbeginn im Mai 2013 vor dem Oberlandesgericht München vertreten. Mit ihnen hat sich Zschäpe aber schon vor längerem überworfen; sie wird seither zusätzlich von einem zweiten Verteidiger-Team vertreten, Mathias Grasel und Hermann Borchert. Diese hatten in ihrem Plädoyer eine maximal zehnjährige Haftstrafe gefordert, wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.
Heer wies dies zurück und konterte: „Sie hat keine Waffen beschafft. Sie hat an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt. Sie war noch nicht einmal in der Nähe auch nur eines Tatortes und hat die Straftaten von Mundlos und Böhnhardt auch nicht ,vom Küchentisch aus‘ gesteuert.“Zu der „monströsen“Anklage sagte er: „Alltägliche Handlungen dürfen nicht mit dem Krümmen des Zeigefingers am Abzug einer Schusswaffe und auch nicht mit der Zündung einer Bombe gleichgesetzt werden.“Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die die Morde und Anschläge begangen haben sollen, hatten sich nach ihrem Auffliegen 2011 selbst erschossen.
Die Brandlegung in Zwickau sei „alles, was von der Anklage des Generalbundesanwalts übrig bleibt“, sagte Heer. Eine Strafmaß-Forderung nannte er nicht. Er argumentierte, die maximal mögliche Strafe sei mit der mehr als sechsjährigen Untersuchungshaft abgegolten.
Heer, Stahl und Sturm beenden nun die Reihe der Schlussvorträge. Damit könnte noch im Juni ein Urteil kommen – wenn es nicht, wie schon oft, neue Verzögerungen gibt.