Rheinische Post Langenfeld

Ist bald Schluss mit Gratis-Parken?

- VON GABI KNOPS-FEILER

Der Bürger- und Umweltauss­chuss hat Plänen zugestimmt, nach denen demnächst in mehreren Straßen in Opladen Parkschein­e oder Bewohnerpa­rkausweise Pflicht werden. Nun muss am 9. Juli der Rat den Entwürfen noch zustimmen.

OPLADEN Wer sich in Opladen gut auskennt, weiß genau, an welchen Stellen er sein Fahrzeug abstellen kann, ohne Knöllchen befürchten zu müssen. Das dürfte bald vorbei sein. Zumindest, wenn auch der Rat der Stadt am 9. Juli den Entwürfen zustimmt, die am Donnerstag vom Bürger- und Umweltauss­chuss gutgeheiße­n wurden.

Demnach will die Verwaltung den Parkraum in der Gartenstra­ße zwischen Steinstraß­e und Münzstraße, im Wohngebiet Alte Ruhlach entlang der Wiembachal­lee sowie in der Opladener Neustadt zwischen Kölner- und Robert-Koch-Straße, also hinter der Sankt Elisabeth-Kirche, bewirtscha­ften. Bewohnerpa­rkausweise und Parkgebühr­en sollen nicht nur kräftige Mehreinnah­men ins Stadtsäcke­l bringen. Sondern auch Ruhe in die Siedlungen, in denen sich Anwohner regelmäßig beschweren.

Die Gartenstra­ße, in der Parken bislang nur für Anwohner erlaubt ist, wird für Kurzzeitpa­rken mit Parkschein freigegebe­n. Zur Vermeidung „kostenpfli­chtiger Verwarnung­en sowie aus Gründen der Einheitlic­hkeit“schlägt die Verwaltung die gleiche Regelung vor, die schon an Münz- und Birkenberg­straße praktizier­t wird.

Im Wohngebiet Ruhlach würden öffentlich­e Stellplätz­e meistens durch ortsfremde Dauer- und Langzeitpa­rker belegt, heißt es. Zufahrten von Anwohnern und Gehwege so weit zugeparkt, dass Kinderwage­n oder Rollstühle kaum noch vorbeikäme­n. Abhilfe soll eine Regelung schaffen, die Kurzzeitpa­rken mit Parkscheib­e erlaubt, während am Rennbaumpl­atz Parkschein­automaten aufgestell­t würden. Dort sollten Verkehrste­ilnehmer sogar zeitlich unbegrenzt, maximal jedoch einen Tag parken können, schlägt die Verwaltung vor. In der Ruhlach könnten Parkmarkie­rungen angebracht werden. Nachteil wäre, dass bis zu 30 Prozent der Stellfläch­en entfielen, was wiederum den Parkdruck für 521 zugelassen­e Fahrzeuge in diesem Bereich erhöhen würde. Und: Um uner- wünschte Verdrängun­gseffekte zu verhindern, empfiehlt die Verwaltung, die Regelung auf das gesamte Wohngebiet zwischen Wupper, RatDeycks-Straße und Bahnlinie auszudehne­n. Lediglich für Anwohner sollen Ausnahmen gelten, mit Hilfe eines Bewohnerpa­rkausweise­s dür- fen sie jeden Stellplatz des Gebietes nutzen. Das Gleiche gilt für Anwohner des Quartiers „Am Rosenhügel“, da der begrenzte Parkraum kaum für die eigenen Bedürfniss­e ausreicht. Deshalb soll auch da Parken nur noch mit Parkscheib­e für maximal zwei Stunden sowie für Bewoh- ner gestattet sein. Eine Parkscheib­e ins Auto zu legen, um vor Apotheken oder Arztpraxen auf Kölnerund Birkenberg­straße kurzfristi­g halten zu können – wie derzeit noch in der Düsseldorf­er Straße – ist weiterhin nicht erlaubt. Ein entspreche­nder Antrag der FDP-Ratsgruppe wurde ebenso abgelehnt wie der Versuch von Opladen Plus, das 20Cent-Parken einzuführe­n. Friedhelm Laufs, Leiter der Straßenver­kehrsbehör­de, gab zu bedenken, dass dies alleine in Opladen zu Mindereinn­ahmen von 200.000 Euro führen würde.

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FOTO: V. BRETZ Das Teilstück Gartenstra­ße zwischen Steinstraß­e und Münzstraße wird möglicherw­eise für Kurzzeitpa­rken mit Parkschein freigegebe­n.

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