Baukindergeld wird befristet
Wer den Zuschuss in Anspruch nehmen will, muss ihn bis Ende 2020 beantragen.
BERLIN Trotz des fortdauernden Asylstreits zwischen CDU und CSU ist den Koalitionsspitzen am Mittwoch eine Einigung über strittige Fragen beim Baukindergeld und anderen Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsbaus gelungen. Familien, die ein Eigenheim erwerben wollen, sollen den staatlichen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind und Jahr nur dann erhalten, wenn sie ihn bis Ende 2020 beantragt haben.
Durch diese Befristung will die Koalition das Ausufern der Kosten vermeiden. Das Baukindergeld soll auch rückwirkend für Ersterwerber ab dem 1. Januar 2018 gelten und über einen Zeitraum von zehn Jah- ren gewährt werden. Die Einkommensgrenze für die Förderung liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind. Nach Daten des Bundesfinanzministeriums erfüllen nur vier Prozent der Familien diese Kriterien nicht, weil sie über höhere Haushaltseinkommen verfügen.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD für die Wohnraumförderung insgesamt in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro veranschlagt. Auf diesen Rahmen bestand Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Da das Baukindergeld drohte, den Rahmen zu sprengen, hatte sich Scholz mit Bauminister Horst Seehofer (CSU) zunächst darauf geeinigt, die Förderung nur für Eigenheime bis 120 Quadratmeter zu gewähren. Dies war auf großen Unmut in der Union gestoßen. Die Koalitionsspitzen verzichteten deshalb auf die Flächenbegrenzung und einigten sich statt dessen auf die Befristung.
Familien sollen ab 2019 auch von einem Zehn-Milliarden-Euro-Entlastungspaket profitieren, das die Regierung am Mittwoch ebenfalls auf den Weg brachte. Das Kindergeld soll demnach ab 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat und der Kinderfreibetrag entsprechend für 2019 und 2020 um je 192 Euro auf dann 7812 Euro im Jahr angehoben werden. Zudem werden die Steuerzahler 2019 durch die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet. Leitartikel, Politik