Streit um bayerisches Familiengeld droht zu eskalieren
BERLIN/MÜNCHEN (epd) Im Streit um das in Bayern geplante Familiengeld droht das Bundesarbeitsministerium mit finanziellen Rückforderungen. Es will nicht akzeptieren, dass zehn bayerische Kommunen die Rechtsauffassung des Bundes ignorieren. Sollte die geplante Weisung an die Kommunen, das Geld an alle Familien mit Kindern auszuzahlen, wie geplant vollzogen werden, werde man sich rechtliche Schritte vorbehalten, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Er unterstrich die Haltung des Bundesministeriums, wonach die vom Land geplante Leistung „zwingend“auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden müsse.
Bayern will Eltern vom 1. September an pro ein- und zweijährigem Kind jeweils 250 Euro im Monat auszahlen, ab dem dritten Kind 300 Euro. Das Bundesarbeitsministerium vertritt die Auffassung, dass die Leistung als Einkommen gilt und somit bei Empfängern von Grundsicherung angerechnet werden muss. Ein Ausnahmefall sei nicht gegeben. Die bayerischen Kommunen sind dagegen aus München angewiesen worden, das Geld nicht anzurechnen.
Der Streit zwischen dem Ministerium und München schwelt seit längerem. Das bayerische Sozialministerium teilte auf epd-Anfrage mit, dass das Bundesarbeitsministerium der Bundesagentur für Arbeit erstmals am 10. August seine Haltung in Bezug auf die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf SGB-II-Leistungen mitgeteilt habe.
In deutlichem Ton übte das Ressort in Berlin nun Kritik an der Vorgehensweise der CSU-geführten Landesregierung. Es sei nicht hinzunehmen, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen auf dem Rücken von Familien ausgetragen werden, sagte der Sprecher von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Auch eine bevorstehende Landtagswahl rechtfertigt nicht dieses Verhalten der bayerischen Staatsregierung“, sagte er.
Familien im Hartz-IV-Bezug drohen nach seinen Worten Rückforderungen, die die Jobcenter gegebenenfalls einfordern müssten. Die Bundesregierung könne sich nicht einfach über Recht und Gesetz hinwegsetzen, sagte der Sprecher. Das Bundesarbeitsministerium hatte zuvor per Brief an das Landessozialministerium klargestellt, dass die von Bayern geplante Umsetzung „gegen geltendes Recht verstößt“. Das Sozialministerium bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag den Eingang des Schreibens.