Bankkauffrau soll Geld unterschlagen haben
(wuk) Die Genauigkeit eines Bankprüfers könnte eine 84-jährige Bankkundin vor dem Verlust von 500 Euro bewahren. Vor drei Jahren hatte die Seniorin bei einer Filiale in der City diesen Betrag abgehoben, abgebucht wurden aber 1000 Euro. Eine wegen Unterschlagung angezeigte Bankmitarbeiterin (57) hat vor einer Woche beim Amtsgericht jede Schuld zurückgewiesen.
Zweimal wöchentlich hob die Seniorin immer den gleichen Betrag ab. Im September 2015 war ein Fahrgastbegleiter der Rheinbahn bei ihr. Der 64-Jährige sagte gestern, er habe gehört, wie der Frau 500 Euro halblaut vorgezählt wurden. Die Bankangestellte beharrte aber darauf, sie habe der Kundin 1000 Euro ausgehändigt. Ein Bankprüfer hat diese Version jetzt schwer erschüttert. Er bestätigte zwar, dass damals an der Kasse 1000 Euro entnommen wurden. Ob diese komplett an die Rentnerin weitergegeben wurden, lasse sich aber nicht feststellen. Aber der Prüfer hatte noch weitere Buchungen geprüft und bemerkt: „Nur drei Minuten nach der Geldausgabe von 1000 Euro hat die Angeklagte an ihrer eigenen Kasse 500 Euro in bar auf ein Konto eingezahlt, bei dem sie Mitinhaberin ist.“
Laut Kontounterlagen hatte die Angeklagte am nächsten Tag vom gleichen Konto 1800 Euro abgehoben. Welchen Sinn das macht, konnte sie nicht beantworten. Ganz sicher sei sie aber, das Geld nicht gestohlen zu haben. Der Richter ließ durchblicken, dass es schwer falle, das zu glauben. Wegen eines Formfehlers muss der gestrige Prozesstag wiederholt werden. Mit einem Urteil ist erst danach zu rechnen.