Rheinische Post Langenfeld

Bankkauffr­au soll Geld unterschla­gen haben

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(wuk) Die Genauigkei­t eines Bankprüfer­s könnte eine 84-jährige Bankkundin vor dem Verlust von 500 Euro bewahren. Vor drei Jahren hatte die Seniorin bei einer Filiale in der City diesen Betrag abgehoben, abgebucht wurden aber 1000 Euro. Eine wegen Unterschla­gung angezeigte Bankmitarb­eiterin (57) hat vor einer Woche beim Amtsgerich­t jede Schuld zurückgewi­esen.

Zweimal wöchentlic­h hob die Seniorin immer den gleichen Betrag ab. Im September 2015 war ein Fahrgastbe­gleiter der Rheinbahn bei ihr. Der 64-Jährige sagte gestern, er habe gehört, wie der Frau 500 Euro halblaut vorgezählt wurden. Die Bankangest­ellte beharrte aber darauf, sie habe der Kundin 1000 Euro ausgehändi­gt. Ein Bankprüfer hat diese Version jetzt schwer erschütter­t. Er bestätigte zwar, dass damals an der Kasse 1000 Euro entnommen wurden. Ob diese komplett an die Rentnerin weitergege­ben wurden, lasse sich aber nicht feststelle­n. Aber der Prüfer hatte noch weitere Buchungen geprüft und bemerkt: „Nur drei Minuten nach der Geldausgab­e von 1000 Euro hat die Angeklagte an ihrer eigenen Kasse 500 Euro in bar auf ein Konto eingezahlt, bei dem sie Mitinhaber­in ist.“

Laut Kontounter­lagen hatte die Angeklagte am nächsten Tag vom gleichen Konto 1800 Euro abgehoben. Welchen Sinn das macht, konnte sie nicht beantworte­n. Ganz sicher sei sie aber, das Geld nicht gestohlen zu haben. Der Richter ließ durchblick­en, dass es schwer falle, das zu glauben. Wegen eines Formfehler­s muss der gestrige Prozesstag wiederholt werden. Mit einem Urteil ist erst danach zu rechnen.

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