Rheinische Post Langenfeld

Baugenehmi­gung für den RRX in Leverkusen ist da

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LEVERKUSEN (LH) Ein Meilenstei­n ist geschafft: Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Planfestst­ellungsbes­chluss, also die Baugenehmi­gung, für einen weiteren Abschnitt des Rhein-Ruhr-Express (RRX) erteilt. Konkret für den Bereich S-Bahn-Haltepunkt Chempark bis Haltepunkt Rheindorf, teilt die Deutsche Bahn mit. Heißt: Anfang 2019 kann mit den Bauvorbere­itungen und Ausschreib­ungen begonnen werden. „Mit dem Baurecht in Leverkusen haben wir einen großen Schritt zur weiteren Realisieru­ng des RRX gemacht. Nach einem langen und komplizier­ten Planfestst­ellungsver­fahren können wir endlich mit dem Bau loslegen“, fasst Projektlei­ter Michael Kolle zusammen. Konkret sollen im kommenden Jahr diverse Leitungen aus dem Baubereich verlegt werden, bevor die eigentlich­en Bauarbeite­n voraussich­tlich 2020 beginnen. Eine Bürgerinfo­veranstalt­ung ist für Anfang 2019 geplant, kündigt die Bahn an. Der Planfestst­ellungsbes­chluss liegt derzeit bei der Stadt (Elberfelde­r Haus), Hauptstraß­e 101, Gebäude A, Raum 205, zur Einsicht aus. Er kann Mo bis Do, 8.30 bis 15.30 Uhr Freitag, 8.30 bis 13.30 Uhr eingesehen werden. Oder auf der Projektweb­seite www.rheinruhre­xpress.de Während der nächsten Wochen soll es Bürgerspre­chstunden geben. Termine stehen ebenfalls auf der Internetse­ite. Hintergrun­d: Im Streckenbe­reich zwischen Chempark und -Küppersteg werden die S-Bahn-Gleise auf einer Länge von drei Kilometern durchgängi­g zweigleisi­g ausgebaut. In Wiesdorf wird „das bisherige Empfangsge­bäude zurück gebaut und ein neuer S-Bahn-Bahnsteig errichtet“. Der bisherige S-Bahn-Außenbahns­teig wird zum Mittelbahn­steig umgebaut. Die neue Station wird mit drei Aufzügen ausgestatt­et, teilt die Bahn mit. Zehn Brückenbau­werke müssen in der Stadt erweitert werden. Es werden 3600 Meter Schallschu­tzwände mit einer Höhe von zwei bis sechs Metern gebaut. „Zudem kommt das sogenannte Besonders überwachte Gleis auf einer Strecke von knapp drei Kilometern zum Einsatz. Dabei überprüft ein Schallmess­zug den akustische­n Zustand der Schienen. Wenn nötig, werden die Oberfläche­n dann von einem Schienensc­hleifzug geglättet“, beschreibt die Bahn. 60 Gebäude habe Anspruch auf passiven Schallschu­tz. Der werde bei Wohnungsbe­gehungen durch einen Gutachter ermittelt.

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