Baugenehmigung für den RRX in Leverkusen ist da
LEVERKUSEN (LH) Ein Meilenstein ist geschafft: Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung, für einen weiteren Abschnitt des Rhein-Ruhr-Express (RRX) erteilt. Konkret für den Bereich S-Bahn-Haltepunkt Chempark bis Haltepunkt Rheindorf, teilt die Deutsche Bahn mit. Heißt: Anfang 2019 kann mit den Bauvorbereitungen und Ausschreibungen begonnen werden. „Mit dem Baurecht in Leverkusen haben wir einen großen Schritt zur weiteren Realisierung des RRX gemacht. Nach einem langen und komplizierten Planfeststellungsverfahren können wir endlich mit dem Bau loslegen“, fasst Projektleiter Michael Kolle zusammen. Konkret sollen im kommenden Jahr diverse Leitungen aus dem Baubereich verlegt werden, bevor die eigentlichen Bauarbeiten voraussichtlich 2020 beginnen. Eine Bürgerinfoveranstaltung ist für Anfang 2019 geplant, kündigt die Bahn an. Der Planfeststellungsbeschluss liegt derzeit bei der Stadt (Elberfelder Haus), Hauptstraße 101, Gebäude A, Raum 205, zur Einsicht aus. Er kann Mo bis Do, 8.30 bis 15.30 Uhr Freitag, 8.30 bis 13.30 Uhr eingesehen werden. Oder auf der Projektwebseite www.rheinruhrexpress.de Während der nächsten Wochen soll es Bürgersprechstunden geben. Termine stehen ebenfalls auf der Internetseite. Hintergrund: Im Streckenbereich zwischen Chempark und -Küppersteg werden die S-Bahn-Gleise auf einer Länge von drei Kilometern durchgängig zweigleisig ausgebaut. In Wiesdorf wird „das bisherige Empfangsgebäude zurück gebaut und ein neuer S-Bahn-Bahnsteig errichtet“. Der bisherige S-Bahn-Außenbahnsteig wird zum Mittelbahnsteig umgebaut. Die neue Station wird mit drei Aufzügen ausgestattet, teilt die Bahn mit. Zehn Brückenbauwerke müssen in der Stadt erweitert werden. Es werden 3600 Meter Schallschutzwände mit einer Höhe von zwei bis sechs Metern gebaut. „Zudem kommt das sogenannte Besonders überwachte Gleis auf einer Strecke von knapp drei Kilometern zum Einsatz. Dabei überprüft ein Schallmesszug den akustischen Zustand der Schienen. Wenn nötig, werden die Oberflächen dann von einem Schienenschleifzug geglättet“, beschreibt die Bahn. 60 Gebäude habe Anspruch auf passiven Schallschutz. Der werde bei Wohnungsbegehungen durch einen Gutachter ermittelt.