WOHNEN & RECHT
Nachbarrecht (bü) Übt ein Profi-Musiker zu Hause regelmäßig Trompete, so müssen das die Nachbarn bis zu gewissen Grenzen hinnehmen. Bis zu drei Stunden werktags dürfe trompetet werden, so der Bundesgerichtshof. Er befand, dass Musik „von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein“könne. Allerdings müssen die Rechte der Nachbarn gewahrt bleiben, also etwa die Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr eingehalten werden. Im Übrigen sei auch nicht entscheidend, ob der Musikant ein Profi oder ein Anfänger ist, urteilte das Gericht (BGH, V ZR 143/17). Mietrecht Ein Vermieter darf seine Mieterhöhungsforderung nicht auf den so genannten Mietpreischeck des Internetportals Immobilienscout24 stützen, so das Amtsgericht München. Das gelte auch dann, wenn der Vermieter argumentiert, dass der Mietspiegel (hier für München) nicht herangezogen werden könne, da nicht nachvollziehbar sei, wie er entstehe. Der Mietpreischeck bilde nur die gegenwärtigen Vermietervorstellungen ab und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die tatsächlich vereinbarten Mieten in den letzten vier Jahre (AmG München, 472 C 23258717).