Rheinische Post Langenfeld

Mildes Urteil – Bewährungs­strafe für Familienva­ter

- VON TOBIAS BRÜCKER

LEVERKUSEN Drei Männer gehen auf Diebestour in Köln und Leverkusen, einer aus dem Trio wird in beiden Fällen erwischt. Jetzt musste sich der Familienva­ter wegen der beiden Delikte vor dem Amtsgerich­t in Opladen verantwort­en. Er zeigte sich geständig und bereute die Taten.

Demnach habe er am 29. Juni des vergangene­n Jahres in Köln mit den nicht näher bekannten Komplizen in einem Geschäft Kleidung der Marke s.Oliver stehlen wollen. Polizisten wurden auf die Szenerie aufmerksam, als seine Mittäter T-Shirts und Hemden in eine vom Beschuldig­ten aufgehalte­ne Tasche stopften. „Ich war so hektisch, weil ich das vorher noch nie gemacht hatte“, sagte der 32-Jährige auf der Anklageban­k.

Seinen Anfang nahm die ganze Aktion in einer Spielhalle in Gelsenkirc­hen, dem derzeitige­n Wohnort des Mannes. Seit 2011 bis Ende 2017 sei er arbeitslos und in Geldnot gewesen. Seine Frau und die drei Kinder hätten teilweise nicht mal etwas Essbares im Kühlschran­k gehabt. An den Spielautom­aten habe er versucht, Geld zu verdienen – vergeblich. Dort hätten die zwei Mittäter von Köln den Beschuldig­ten angesproch­en und ihm 50 Euro versproche­n. Das Geld habe ihn gelockt, bekommen habe er es wegen des vergeblich­en Diebstahls aber nie.

So hätte die Gruppe ihn einige Wochen später erneut „angehauen“. „Ich glaube, die machen das öfter – und hatten nur zu wenig Leute“, erklärte der 32-Jährige. Diesmal ging es am 6. Oktober 2017 nach Leverkusen – in den Sidestep-Shop der Rathaus-Galerie. Der Laden, so wunderte sich der Mann jetzt vor Gericht, sei aber total offen gewesen.

Und so kam es, wie es kommen musste: Während die Bande, bestehend aus vier Leuten, die Schuhe im Gesamtwert von 859 Euro in der Tasche verschwind­en ließ, wurde eine Sicherheit­skraft auf die Männer aufmerksam, die daraufhin flohen.

Während dieser Flucht entstand dann zwischen dem Securityma­nn und dem Angeklagte­n eine kleine Rangelei, die auf dem Boden des Einkaufsce­nters endete. Dabei trug der Detektiv eine Wunde über dem Auge davon. „Ich wollte ihn aber niemals verletzten“, betonte der Beschuldig­te.

Weil er allerdings ein Messer bei sich hatte, wurde juristisch aus einem einfachen Diebstahl ein räuberisch­er – auch wenn der Mann beteuerte, niemals an das Messer gedacht zu haben.

Im Normalfall kommt man mit so einer Tat nicht unter drei Jahren Freiheitss­trafe weg. Doch sowohl die Staatsanwa­ltschaft als auch die Verteidigu­ng bewerteten die Tat als einen minder schweren Fall – aufgrund der damaligen Lebensverh­ältnisse des Angeklagte­n. Außerdem habe er nun einen Job, seine Sozialprog­nose sei gut. Daher kam er mit einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung davon.

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