Amokläufer nach Attacke auf Mithäftling erneut verurteilt
(sg/dpa) Der Mann, der im Februar 2014 in einem beispiellosen Amoklauf drei Menschen ermordet, zwei Anwaltskanzleien angezündet und etliche weitere schwere Straftaten begangen hat, ist am Freitag in Bielefeld wegen versuchten Totschlags erneut verurteilt worden. Das Landgericht verhängte gegen den in China geborenen Yanqing T., der bereits eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, weitere acht Jahre Haft und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Das Gericht attestierte dem inzwischen 53-Jährigen eine leicht reizbare und immer wieder auf Rache ausgerichtete Persönlichkeit, bei der von einem Hang zu weiteren Gewalttaten auszugehen sei. Rache soll auch das Motiv für den Angriff auf den Mitgefangenen gewesen sein, den T. in der JVA Bielefeld mit einer Scherbe attackierte. Als beide noch in Düsseldorf einsaßen, soll T. dem Mitgefangenen erzählt haben, dass er einen JVA-Bediensteten töten wolle. Der Mann meldete das, die Anstaltsleitung verschärfte die Haftbedingungen für T., der schließlich nach Bielefeld verlegt wurde. Dorthin kam später durch eine Justizpanne auch der frühere Mitgefangene. Wegen dessen Verrats soll T. ihn mit einer Scherbe am Hals verletzt haben.
Weil er sich schlecht vertreten fühlte (er war wegen Körperverletzung an seiner Ex-Chefin zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt worden), hatte T. am 28. Februar in Düsseldorf seine Anwältin erstochen, ihren Kollegen mit einem Messer tödlich verletzt und Feuer gelegt. Dann fuhr er nach Erkrath, erschoss eine Anwaltsgehilfin, verletzte einen Anwalt und setzte die Kanzlei in Brand.
Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will Revision einlegen, auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die von einem Mordversuch im Gefängnis ausgingen, überlegen, das Urteil anzufechten. Der verletzte Mithäftling wird von dem Düsseldorfer Anwalt vertreten, dessen Mitarbeiter T. getötet hat.