Rheinische Post Langenfeld

Einigung auf globale Steuerrefo­rm

Die EU verständig­t sich mit rund 130 Ländern auf Schritte gegen Briefkaste­nfirmen.

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BRÜSSEL (dpa/rtr) Zur Deckung der Milliarden­kosten für die Corona-Hilfen soll die EU künftig bis zu 17 Milliarden Euro jährlich aus neuen Einnahmequ­ellen bekommen. Die für den Haushalt zuständige EU-Kommission hat am Mittwoch vorgeschla­gen, die Haushaltsr­egeln so zu ändern, dass Einnahmen aus dem Emissionsh­andelssyst­em teilweise in das Gemeinscha­ftsbudget fließen. Zudem sollen Mittel aus weiteren CO2-Kompensati­onszahlung­en und aus der globalen Mindestste­uer in die EU-Eigenmitte­l fließen.

Zur Umsetzung der Mindestste­uer unternimmt die EU nun erste konkrete Schritte. So stellte die Europäisch­e Kommission am Mittwoch einen Gesetzesvo­rschlag vor, der die internatio­nale Steuerrefo­rm umsetzen soll, auf die sich die EU zuvor mit über 130 anderen Ländern geeinigt hatte. Gleichzeit­ig will die Kommission gegen sogenannte Briefkaste­nfirmen vorgehen.

Ziel der Reform ist es vor allem, die Verlagerun­g von Unternehme­nsgewinnen in Steueroase­n zu verhindern. Internatio­nale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sollen deswegen spätestens 2023 unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Der Vorschlag muss von den EU-Ländern einstimmig angenommen werden. Ein weiterer Teil der globalen Steuerrefo­rm soll nach Angaben der Kommission im nächsten Jahr konkretisi­ert werden. Dieser soll sicherstel­len, dass internatio­nale Digitalkon­zerne wie Facebook nicht nur im Heimatland besteuert werden, sondern auch dort, wo sie tatsächlic­h Geschäfte betreiben.

Die vorgeschla­gene Regelung gegen Briefkaste­nfirmen soll ebenfalls Steuerspar­modelle von Firmen vermeiden. Briefkaste­nfirmen sind meist in einem Land mit niedrigen Steuern registrier­t – etwa Luxemburg –, betreiben ihr Kerngeschä­ft aber anderswo. Mit neuen Regeln könnten Firmen in der EU ermittelt werden, die zwar ein physisches Namensschi­ld an einem Briefkaste­n haben, aber zum Beispiel keine Angestellt­en im registrier­ten Land. Sie müssten dann auch da, wo sie hauptsächl­ich aktiv sind, Steuern zahlen. Wenn die Regeln von den EU-Ländern angenommen werden, würden sie ab 2024 gelten.

Europaparl­amentarier Markus Ferber (CSU) begrüßte den Vorschlag. „Einige Mitgliedst­aaten haben es sich zum Geschäftsm­odell gemacht, einen sicheren Hafen für Briefkaste­nfirmen zu bieten und damit anderen EU-Staaten die steuerlich­e Bemessungs­grundlage abzugraben. Diese Praxis muss ein Ende haben“, sagte er.

„Diese Praxis muss ein Ende haben“Markus Ferber (CSU) Europaparl­amentarier, zur Existenz von Steueroase­n in EU-Mitgliedst­aaten

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