Rheinische Post Langenfeld

Explosion: Behörde bezieht Anwohner in Verfahren ein

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LEVERKUSEN (LH) Nach dem Explosions­unglück im Chempark-Entsorgung­szentrum Bürrig im Juli mit sieben Toten und 31 Verletzten wurde nun bekannt, dass während des Löschens Giftstoffe in den Rhein geleitet wurden (wir berichtete­n). Nach Currenta äußert sich nun die Bezirksreg­ierung Köln als Kontrollbe­hörde.

Sie „wurde einen Tag nach der Explosion darüber informiert, dass der Krisenstab der Currenta im Rahmen der Gefahrenab­wehr entschiede­n hatte, Teile der aufgefange­nen Wassermeng­en unter Zudosierun­g von Aktivkohle in die reguläre Abwasserbe­handlung einzuleite­n“. „Die Begründung­en der Firma Currenta für die unmittelba­r notwendige Maßnahme im Rahmen der Gefahrenab­wehr ist im Nachhinein nachvollzi­ehbar. Zur Kontrolle der am Ablauf der Kläranlage in den Rhein eingeleite­ten Stoffe wurde mit dem Landesumwe­ltamt NRW (Lanuv) ein Messprogra­mm vereinbart. Dabei wurde der Stoff Clothianid­in über einen Zeitraum von neun Tagen mit einer maximalen Konzentrat­ion von 120 Mikrogramm (µg)/ Liter im Ablauf der Kläranlage gefunden. Es existiert für Clothianid­in kein Grenzwert in Form einer Gewässerko­nzentratio­n im Rhein.“

Aber es gebe einen Orientieru­ngswert

von 0,08 µg/l. „Gemäß einer Mischungsr­echnung des Lanuv wurde dieser Wert im Rhein nicht erreicht.“Es sei wegen der deutlichen Verdünnung im Fluss eine Konzentrat­ion des Insektizid­s von 0,035 µg/l berechnet worden. Auch die Schwellenw­erte der Internatio­nalen Kommission zum Schutze des Rheins, deren Überschrei­ten zum Rheinalarm führen, seien nicht erreicht worden.

Zur Explosion selbst heißt es: Nach bisheriger Erkenntnis habe nicht der Zustand der technische­n Anlagen, sondern es hätten die Abfalleige­nschaften und der Umgang damit zur Explosion geführt. Deshalb werde auch Currentas Sicherheit­smanagemen­t und „die Regelungen zur Organisati­on der Abfallströ­me“geprüft. Erst wenn dies beendet sei und „Maßnahmen zur sicheren Verhinderu­ng vergleichb­arer Unfälle entwickelt worden sind, kann an eine Wiederinbe­triebnahme gedacht werden“.

Zudem werde ein Begleitkre­is installier­t aus Vertretern von Kommunen, Lokalpolit­ik, weiteren Organisati­onen und Anwohnern. „Damit soll weitere Transparen­z geschaffen werden. Außerdem wird die Möglichkei­t eröffnet, die Belange des Begleitkre­ises direkt in das Verfahren einfließen zu lassen.“

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