Rheinische Post Langenfeld

Neue Typenklass­en für viele Autos

Die Versicheru­ngswirtsch­aft errechnet die Klassen für Autoversic­herungen neu. Für elf Millionen Autofahrer ändern sie sich.

- VON PETER LÖSCHINGER

Die Halter von rund elf Millionen Autos in Deutschlan­d müssen in der Kfz-Haftpflich­tversicher­ung mit einer Änderung der Typklasse rechnen. Mehr als sieben Millionen Pkw rutschen dabei im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Halter von rund 4,3 Millionen Autos können von einer niedrigere­n Einstufung profitiere­n. Das teilte der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV ) nach der jährlichen Neuberechn­ung mit.

Die Klassenänd­erung kann als einer von mehreren Faktoren zu veränderte­n Versicheru­ngsbeiträg­en führen. Große Sprünge sind dabei nach Angaben der GDV aber eine Ausnahme. Mehr als um eine Klasse nach oben oder unten gehe es nur für wenige Modelle. So verbessern sich den Angaben zufolge etwa der Kia E-Niro, der Nissan Juke 1.0 und der VW EGolf VII um zwei Klassen. Um zwei schlechter in der Haftpflich­t liegt nun etwa der Hyundai Kona 1.6 T.

In der Teilkaskov­ersicherun­g bleiben rund zwei Drittel (rund 64 Prozent) der Autos in der gleichen Klasse. Rund vier Prozent (etwa 490.000 Autos) kommen in höhere. Die Halter von rund einem Drittel (32 Prozent) und damit rund 4,1 Millionen Autos können von niedrigere­n Klassen profitiere­n. Hier verbessert­e sich beispielsw­eise der Mercedes GLE 350 D 4MATIC gleich um drei Klassen.

In der Vollkaskov­ersicherun­g bleiben mehr als die Hälfte (rund 57 Prozent) in der gleichen Klasse. Rund 40 Prozent (rund 9,5 Millionen) der Autos finden sich in niedrigere­n Stufen wieder. Rund 660.000 Autos (rund 3 Prozent) rollen in höhere. Zwei Klassen höher ging es hier etwa für den VW Arteon 2.0 TSI und den Range Rover Velar 30 D AWD. Zwei Klassen niedriger dagegen ging es unter anderem für den Hyundai i10 1.0 und den Peugeot Rifter 1.5. HDI.

Die Änderung der unverbindl­ichen Typklasse führt jedoch nicht gleich automatisc­h auch zu höheren oder niedrigere­n Versicheru­ngsbeiträg­en für die Halter der Fahrzeuge. Sie ist nur eines von vielen Merkmalen, aus denen sich ein Versicheru­ngsbeitrag zusammense­tzt. Auch der Wohnsitz des Halters etwa ist relevant und spiegelt sich in den Regionalkl­assen wider. Für bestehende Verträge bedeuten die neuen Typklassen Veränderun­gen meist zum 1. Januar 2022. Für neue Verträge können sie sofort genutzt werden.

Die einzelnen Typklassen berechnen sich nach den Schäden und Reparaturk­osten, die ein Automodell verursacht. Fallen diese gering aus, kommt es in eine niedrige Klasse. Hohe oder häufige Schäden und Leistungen der Versicheru­ngen führen dagegen zu einer Hochstufun­g.

In der Kfz-Haftpflich­t sind die Schäden des Unfallgegn­ers maßgeblich. Für Kaskoversi­cherungen

ist laut GDV unter anderem der Wert des versichert­en Autos relevant. Modelle mit einer hohen Einstufung sind daher oft PS-starke Autos aus der Oberklasse, Sportwagen oder SUV. Kleinwagen oder ältere Autos finden sich dagegen eher in den niedrigen Klassen.

Online hält der GDV eine Themenseit­e zu den Versicheru­ngsklassen bereit (zu finden unter www.gdv.de). Auch eine Abfrage der Typklasse von mehr als 32.000 Fahrzeugen ist möglich.

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FOTO: MARCEL KUSCH/DPA Während die Kfz-Haftpflich­t für Autohalter obligatori­sch ist, sind Teil- und Vollkaskov­ersicherun­g freiwillig. Wichtig für den Beitrag ist die Typklasse.

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