Verdrängt, verdreht, verharmlost
Das Missbrauchsgutachten für das Münchner Erzbistum dokumentiert, dass auch der spätere Papst Benedikt XVI. von Fällen wusste – aber nicht handelte. Es gibt dem Skandal sexualisierter Gewalt zusätzliche Wucht.
Ist dieses Gutachten nun endgültig das „Waterloo“der katholischen Kirche, von dem der Kirchenrechtler Thomas Schüller spricht? Manche mögen das gehofft, andere befürchtet haben. Zumindest zeigt das jetzt präsentierte Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising, wie verstrickt die Kirche in diesem Skandal bis in höchste Ämter ist und wie die Verantwortlichen nach wie vor mit Schuldabweisungen erkennen lassen, wie klein ihr Wille ist, Verantwortung zu übernehmen. Allen voran der emeritierte Papst Benedikt XVI.
Als Kardinal Joseph Ratzinger leitete er das Erzbistum von 1977 bis 1982. In dieser Zeit wechselte der pädophile Priester Peter H. von Essen nach München, und obgleich seine Vorgeschichte bekannt war, wurde er für etliche weitere Jahre in der Seelsorge eingesetzt. Und missbrauchte weiter Kinder und Jugendliche. Insgesamt sollen es 28 sein.
Von alldem will Benedikt damals nichts gewusst haben. An der Ordinariatssitzung vom 15. Juni 1980, in der der Fall besprochen wurde, habe er nicht teilgenommen, versichert er in einer 82 Seiten umfassenden Stellungnahme gegenüber der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl ( WSW ). Sie hat dieses Gutachten erstellt. Jetzt aufgetauchte Kopien von Sitzungsprotokollen aber führen den damaligen Erzbischof mit Redebeiträgen unter anderem zur Causa Hans Küng an. Benedikt, der sich auf ein außerordentliches Langzeitgedächtnis beruft, versucht, Taten zu relativieren. Das WSW-Gutachten zitiert ihn damit, dass der Pfarrer nur als Exhibitionist aufgefallen sei, „aber nicht als Missbrauchstäter im eigentlichen Sinn“. In keinem der Fälle sei es zu einer Berührung gekommen. Darüber hinaus habe er als Privatmann agiert und sei nicht als Priester
erkennbar gewesen. So habe sich der Beschuldigte weder als Priester in der Pfarrseelsorge noch als Religionslehrer nach Benedikts Worten „das Mindeste zuschulden kommen lassen“.
Und hatte nicht der damalige Generalvikar Gerhard Gruber, heute über 90 Jahre alt, alle Verantwortung in diesem Fall übernommen? Gegenüber der Kanzlei betonte Gruber nun, dass dieses Schuldeingeständnis unter Druck entstanden sei. Alle Schutzbehauptungen, Verdrängungen, Verdrehungen und Verharmlosungen wie die der Ratzingers verleihen dem großen Skandal sexualisierter Gewalt eine zusätzliche Wucht.
Nach Meinung Thomas Schüllers, der Direktor am Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster ist, hat „Joseph Ratzinger die letzte Chance verspielt, reinen Tisch zu machen mit seiner Verantwortung als Erzbischof von München und Freising für seine Vertuschung von Sexualstraftaten“. Gegenüber unserer Redaktion erklärt er, dass dies eine „moralische Bankrotterklärung“sei: Joseph Ratzinger habe „damit sein Lebenswerk zerstört“und „der katholischen Kirche und vor allem dem Papstamt einen irreparablen Schaden zugefügt“. Ratzinger verhöhne die Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche, so der Kirchenrechtler. Der Vatikan will, so heißt es, in den kommenden Tagen detailliert auf das Münchner Missbrauchsgutachten schauen.
Im jüngsten Gutachten ist der Fall des Priesters Peter H. ein eigener Band. Und mit dem emeritierten Papst ist eine der höchsten moralischen Instanzen der römisch-katholischen Kirche darin verstrickt. Doch noch immer ist das Geheimhaltungsinteresse groß und die Bereitschaft gering, persönliche Verantwortung zu übernehmen. Gerade dies aber wäre moralisch geboten. Es kann nicht um Macht und den Schutz einer Institution gehen, vielmehr muss eine Haltung des Respekts gegenüber den vielen Missbrauchsbetroffenen erkennbar werden. Diese Form der Verantwortung hat immer auch etwas mit dem Wunsch nach Aufklärung zu tun. Sie ist die Wahrnehmung einer Pflicht, die ans Amt gebunden ist.
Der Fall des Priesters H. ist ein Signal. Aber er ist kein Einzelfall. Auch darum darf bei aller Prominenz des damaligen Erzbischofs nicht vergessen werden, dass im Gutachten von 497 Betroffenen und 235 mutmaßlichen Tätern die Rede ist – darunter 173 Priestern. Das ist nur das „Hellfeld“; die Dunkelziffer dürfte weitaus größer sein. An der Bistumsspitze ist niemand frei von Pflichtverletzungen gewesen. So wird dem amtierenden Münchner Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, attestiert, Missbrauchsfälle nicht als Chefsache gesehen und behandelt zu haben. Er überließ solche Fälle bis 2018 Generalvikar und Ordinariat. Ihm werfen die Gutachter Fehlverhalten in zwei Fällen vor, Kardinal Friedrich Wetter in 21 und den verstorbenen Kardinälen Michael Faulhaber (1869–1952) und Julius Döpfner (1913– 1976) in fünf beziehungsweise 14 Fällen. In einem ersten Statement zeigte sich Marx „erschüttert und beschämt“vom Ausmaß des Missbrauchs und betonte, dass Missbrauchsaufarbeitung untrennbar verbunden sei mit der Erneuerung der Kirche, wie sie mit dem Synodalen Weg vorangetrieben werde.
Eine „Bilanz des Schreckens“nannten die Gutachter ihre Ergebnisse, die eine Fortsetzung bereits früherer Erhebungen sind. Das macht das Ausmaß der Verbrechen nur monströser. Einmal mehr ist von unerlässlichen Konsequenzen die Rede. Nach Meinung des Betroffenenbeirats der Bischofskonferenz wird es Zeit für die Übernahme von Verantwortung, für Entscheidungen, mutiges Handeln. Für Thomas Schüller ist der Tag von München eine Zäsur: „Die Kirche kann ihre Taten nicht selber aufklären. Der Staat muss diesen Stall des Augias ausmisten.“
„Die Kirche kann nicht selbst aufklären.
Der Staat muss den Stall des Augias ausmisten“Thomas Schüller Kirchenrechtler