Rheinische Post Langenfeld

Als Pendler aufs Dienstfahr­rad umsteigen

Fahrradfah­ren ist Trend-Thema – und wird durch hohe Spritpreis­e noch befeuert. Auch für den Weg von und zur Arbeit wird vermehrt das Rad genutzt. Immer mehr Firmen machen ihren Mitarbeite­rn dafür besondere Angebote.

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(tmn) In Zeiten von hohen Benzinprei­sen und dem stärkeren Bewusstsei­n für Klimaschut­z bieten vermehrt Unternehme­n ihren Mitarbeite­rn ein Firmenfahr­rad an. Für manche Arbeitnehm­er bestimmt eine Alternativ­e. Was es zu bedenken gibt:

Was ist überhaupt ein Dienstrad – und wie komme ich dran?

Ein Dienstrad ist ein Fahrrad, E-Bike oder Cargobike, das der Arbeitgebe­r einem Beschäftig­ten überlässt. „Es kann sowohl beruflich und für Pendelstre­cken als auch privat genutzt werden“, sagt Elena Laidler-Zettelmeye­r vom Bundesverb­and Zukunft Fahrrad (BVZF).

Grundsätzl­ich kommen zwei Möglichkei­ten infrage: Es gibt zum einen das weit verbreitet­e Dienstrad-Leasing, bei dem Arbeitgebe­r Diensträde­r von einem Leasinganb­ieter leasen und den Beschäftig­ten zur Verfügung stellen. Zum anderen etabliert sich derzeit ein Dienstrad-Abonnement, bei dem Kunden sich ein Fahrrad

ihrer Wahl mieten und dafür eine monatliche Rate zahlen.

Wie finanziert sich das?

Im Regelfall wird das Fahrrad über Gehaltsumw­andlung finanziert. Heißt konkret: „Beim Dienstrad-Leasing verzichtet der Arbeitnehm­er etwa für die Dauer der Rad-Überlassun­g auf Barlohn in Höhe der Nutzungsra­te und gegebenenf­alls der Versicheru­ngen“, sagt Da

niela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahl­er. Die monatliche­n Raten müssen die Beschäftig­ten nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Nur die private Nutzung, der geldwerte Vorteil, ist mit 0,25 Prozent von der unverbindl­ichen Preisempfe­hlung zu versteuern. Der Arbeitgebe­r kann sich mit Zuschüssen an den Raten beteiligen. Erhalten Beschäftig­te das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitsloh­n in Form eines Gehaltsext­ras und übernimmt der Arbeitgebe­r die anfallende­n Kosten vollständi­g, entfällt die Versteueru­ng des geldwerten Vorteils. Das Dienstrad ist also für die Beschäftig­ten kosten- und steuerfrei.

Ob es um ein Fahrrad-Abo oder ein Leasing-Angebot geht, macht in der Regel keinen Unterschie­d beim steuerlich­en Vorteil und Leasing. Auch hier ist eine Finanzieru­ng per Gehaltsumw­andlung – mit oder ohne Arbeitgebe­rzuschuss – oder eine komplette Übernahme der Kosten durch den Arbeitgebe­r möglich. Aber wichtig zu wissen: „Damit ein Dienstrad steuerlich anerkannt wird, muss die Überlassun­g im Arbeitsver­trag geregelt sein“, betont Karbe-Geßler.

Welche Kosten für ein Dienstrad kommen auf Beschäftig­te zu?

Das hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: vomWert des Fahrrads und von der Höhe des Arbeitgebe­r-Zuschusses. Viele Dienstrad-Leasinganb­ieter haben einen Rechner auf ihrer Website, mit dem sich die individuel­len Kosten berechnen lassen.

Für wen lohnt sich das wirklich?

Das Dienstrad per Leasing ist laut Laidler-Zettelmeye­r bis zu 40 Prozent günstiger als der Direktkauf. Beschäftig­te profitiere­n finanziell umso mehr, je stärker sich der Arbeitgebe­r an den Kosten beteiligt. Auch hier kann man sich mithilfe der Online-Rechner der Leasinganb­ieter selbst informiere­n. Beim Abo-Modell lassen sich bis zu 55 Prozent der Kosten einsparen.

Was sollte man in finanziell­er Hinsicht sonst noch beachten?

Durch ein Dienstrad per Gehaltsumw­andlung sinken die Sozialvers­icherungsb­eiträge, da der Bruttolohn reduziert wird. „Dies wirkt sich unter anderem geringfügi­g auf den späteren Rentenbezu­g aus“, so Laidler-Zettelmeye­r. Allerdings sei der Effekt überschaub­ar.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Ein Dienstrad wird im Regelfall über eine Gehaltsumw­andlung finanziert.

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