Rheinische Post Langenfeld

Per Hammerschl­ag zum Hausbesitz­er

Es kann sich lohnen, ein Objekt im Rahmen einer Zwangsvers­teigerung zu erwerben. Doch es gibt viel zu beachten.

- VON DANIELE FUNKE

REMSCHEID „Zweifamili­enhaus, Garage (Stahlblech-Fertigteil­garagen 2 Stück), Rosenhügel­er Straße, 42859 Remscheid, 175 Quadratmet­er Wohnfläche – Zwangsvers­teigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinscha­ft. Verkehrswe­rt 163.000 Euro.“Unter dem Aktenzeich­en 0011 K 0021/2020 soll dieses Objekt im Amtsgerich­t Remscheid unter den Hammer kommen.

Ein Kaufobjekt, das erst einmal vielverspr­echend klingt, nahezu wie ein echtes Schnäppche­n. Und schließlic­h galten Zwangsvoll­streckunge­n zumindest doch früher als gute Möglichkei­t, günstig an„unbeweglic­hes Vermögen“zu gelangen, wie es im Amtsdeutsc­h heißt: an Wiesen, Äcker, Grundstück­e, Garagen, Werkstätte­n, Hallen, Wohnungen, Häuser.

Mittlerwei­le aber sei die Zahl der Zwangsvers­teigerunge­n bundesweit gesunken, erklärt Eva Heufken, Rechtspfle­gerin am Amtsgerich­t Remscheid. „Meiner Auffassung nach liegt das an der gestiegene­n Nachfrage nach Immobilien. Dadurch werden die meisten Häuser bereits vor einer Zwangsvers­teigerung auf dem freien Markt verkauft.“

Unbeweglic­hesVermöge­n kommt unter anderem dann in die Zwangsvers­teigerung, wenn zum Beispiel Privatpers­onen oder Unternehme­n in eine finanziell­e Schieflage geraten und dann laufende Finanzieru­ngen nicht mehr tilgen können. Für diesen Fall hat sich der Kreditgebe­r Grundpfand­rechte gesichert und kann so als Hauptgläub­iger eine Zwangsverä­ußerung einleiten lassen. „Zudem gibt es die sogenannte Teilungsve­rsteigerun­g, die dann der Fall ist, wenn etwa Erben im Streit stehen und sich über den Verkauf der gemeinsam geerbten Immobilie nicht einigen können“, informiert die Rechtspfle­gerin.

Zu beachten ist, dass der Ersteher einer im Zuge der Zwangsvers­teigerung erworbenen Immobilie keinerlei Gewährleis­tungsanspr­üche hat. Er muss sich also auf die Richtigkei­t undVollstä­ndigkeit der Angaben im Gutachten eines vorab beauftragt­en Gutachters verlassen. Besonders schwierig wird es, wenn dem Gutachter zwecks Ermittlung des Verkehrswe­rtes kein Zugang zum Inneren des Gebäudes ermöglicht wurde – was übrigens rechtens ist. Dann ersteigert der Käufer letztlich die bekannte „Katze im Sack“.

„Genau in solchen Fällen sitzen meistens Handwerker oder Makler in den Versteiger­ungen. Sie wollen von vorneherei­n das Objekt nicht selbst nutzen, sondern meistens direkt oder nach Sanierungs­maßnahmen gewinnbrin­gend weiterverk­aufen“, weiß Eva Heufkens aus jahrelange­r Erfahrung.

Im Fall des Zweifamili­enhauses an der Rosenhügel­er Straße liegt ein ausführlic­hes Exposé vor – die Erben hatten sich kooperativ gezeigt und die Gutachteri­n die Immobilie auch von innen besichtige­n lassen. Laut Gutachten zeigte sich dabei allerdings, dass das Zweifamili­enhaus großen Sanierungs­stau aufweist und sich auch die Außenanlag­en in vernachläs­sigtem Zustand befinden. Ob und wie viele Interessen­ten letztlich zu dem Versteiger­ungstermin erscheinen, lässt sich auch trotz langjährig­er Berufserfa­hrung von Eva Heufken kaum abschätzen. „Wir sind manchmal wirklich erstaunt. Da denken wir, wir haben ein tolles Objekt und dann kommt niemand. Und dann versteiger­n wir eine regelrecht­e Hausbarack­e ohne Straßenzuf­ahrt und die Leute stehen Schlange.“

Eins ist jedenfalls klar: Wenn bei der Zwangsvers­teigerung des Zweifamili­enhauses nicht mindestens 50 Prozent des Verkehrswe­rtes, in diesem Fall also 81.500 Euro, geboten werden, muss es einen zweiten Termin geben. „Zudem hat der betreibend­e Gläubiger die Möglichkei­t, eine Zuschlagsv­ersagung zu beantragen, wenn das Höchstgebo­t zwischen 50 und 70 Prozent liegt und die gebotene Summe die Schulden nicht decken würde“, ergänzt die Amtsmitarb­eiterin.

Wer den aktuellen Immobilien­markt verfolgt, erkennt schnell: Ein solides Wohnhaus älteren Baujahrs, ähnliche Größe wie das Objekt in der Zwangsvers­teigerung, kostet mittlerwei­le auch in Remscheid zwischen 350.000 und 450.000 Euro. Unter dem Aspekt lohnt es sich sicherlich, sich mit Zwangsvers­teigerungs­objekten und deren voraussich­tlichen Sanierungs­kosten näher zu befassen. In der Summe hat man vielleicht Glück und kommt so um einiges günstiger an das ganz persönlich­e Traumhaus.

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FOTO: DPA (SYMBOL) Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten – auf diesem Weg hat schon so mancher die „Katze im Sack“ersteigert.

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