Er soll für Hunde zahlen, die es nicht gibt
Die Stadt Hilden hat einen Hildener dazu aufgefordert Hundesteuer zu entrichten. Seit einem halben Jahr versucht er erfolglos, das Problem zu klären. Jetzt droht ihm sogar eine Kontopfändung.
HILDEN Es ist Anfang Januar, als Marianus Krall von der Stadt Hilden ein Schreiben erhält. Darin wird er dazu aufgefordert, rückwirkend für die Jahre 2018 bis 2021 für seine beiden Hunde zu zahlen. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 1104 Euro.„Doch ich habe überhaupt keine Hunde“, erklärt der Hildener gegenüber unserer Zeitung. „Ich besitze weder Hundefutter, Fressnapf oder Ähnliches.“Um das Missverständnis zu klären, schreibt Krall einen freundlichen Brief an die Stadt Hilden und legt Widerspruch ein.
Erfolglos, denn etwa sechs Wochen später folgt eine Mahnung. „Ich habe dann überlegt, was ich dann tun kann, und habe Bürgermeister Pommer in seiner Sprechstunde aufgesucht und ihm den Fall geschildert“, berichtet Marianus Krall. „Mir wurde versprochen, da ich ja keine Hunde besitze, dass dies erledigt wird und ich mir keine Sorgen mehr machen müsste. Doch offensichtlich ist das Amt für Finanzwesen nicht konform mit
dem Bürgermeister.“
Pro Jahr sind es 276 Euro, die der angebliche Hundebesitzer zahlen soll. Das sind 138 Euro pro Hund. Für das Jahr 2022 hat Marianus Krall auch bereits einen Bescheid erhalten. Für das Jahr 2022 wird es sogar noch teurer, da die Steuer ab 1. Januar angehoben wurde. Demnach würde Krall sogar 150 Euro pro Hund im Jahr zahlen müssen. Dabei kann er sich nicht einmal erklären, wie die Stadt überhaupt darauf gekommen sei, dass er gleich zwei
Hunde besitze. „Meine Tochter hat einen Hund, und für den zahlt sie auch Hundesteuer“, erzählt Krall. „Ich bin mit dem Hund auch schon einmal Gassi gegangen, aber wenn man dafür jetzt auch schon Hundesteuer bezahlen muss, ist das ja Wahnsinn.“
Krall dachte nach dem Besuch beim Bürgermeister, dass der Irrtum endlich geklärt sei, bis nun eine erneute Mahnung mit Vollstreckungsankündigung kam. „Ich soll nun 1358,89 Euro zahlen, und mein Konto soll gepfändet werden“, sagt der Hildener. „Ich weiß nicht, was ich noch tun kann?“All seine Versuche seien bisher gescheitert. Statt auf seinen Widerspruch einzugehen, wurden ihm Anmeldebögen für seine angeblichen Hunde geschickt. Diesen schickte der Hildener Bürger unausgefüllt zurück: „Ich habe einen Querstrich gemacht und darauf hingewiesen, dass ich keine Hunde besitze.“
Zunächst hat Marianus Krall die Sache noch recht humorvoll genommen, doch bei einer möglichen Kontopfändung ist für ihn das Maß voll. Um diese abzuwenden, hat sich Krall nun an die zuständige Vollstreckungsstelle gewendet. „Die sagten mir aber, dass die nichts machen könnten und ich mich stattdessen ans Steueramt wenden sollte. Telefonisch erreiche ich dort niemanden, und meine E-Mails landen scheinbar auch im Nirwana.“
Daraufhin hat sich unsere Redaktion an die Stadtverwaltung gewandt und nachgefragt, warum es für Marianus Krall offenbar so schwierig ist, den Vorfall zu klären. „Die Stadtverwaltung steht mit Herrn Krall im Austausch. Herr Krall hat noch einmal eine vollständige und ausführliche Schilderung des Vorgangs in Reaktion auf sein Vorsprechen erhalten“, teilt die Stadt schließlich auf Anfrage mit.
Zum konkreten Sachverhalt konnte sich das Amt für Finanzservice mit Verweis auf das Steuergeheimnisses nicht äußern, erklärte aber, wie sie grundsätzlich in solchen Fällen verfährt. „Bei Vorliegen glaubhafter Informationen über eine mutmaßliche Hundehaltung ohne hundesteuerliche Erfassung, werden die Sachbearbeitenden aus dem Amt für Finanzservice tätig. Mit einem Anschreiben an den mutmaßlichen Hundehalter/die mutmaßliche Hundehalterin wird dieser/diese über diesen Verdacht informiert und mittels beigefügten Formular gebeten, die Anmeldung zur Hundesteuer einschließlich Nachweis über die Anschaffung nachzuholen.“Sollte dann inner
halb von zwei Wochen eine Reaktion des mutmaßlichen Hundehalters ausbleiben, erhält er ein zweites Anschreiben. „Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, wird frühestens vier Wochen nach Versand des ersten Anschreibens die Hundesteuer mittels Schätzung festgesetzt. Grundlage ist das Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung“, erläutert Dezernentin Franke. In diesen Bescheiden ist auch festgesetzt, in welchem Zeitraum und welcher Form der Betroffene Widerspruch einlegen kann. Sollte dem der Hundehalter nicht formund fristgerecht nachkommen, ist die Hundesteuer fällig. „Die festgesetzte Hundesteuer ist somit zum Fälligkeitstermin zu zahlen. Bei unterlassener Zahlung werden die Forderungen folglich regelmäßig mittels Mahn- und ggf. Vollstreckungsverfahren eingebracht“, erläutert Franke.
Marianus Krall hofft nun, dass der Fall endlich geklärt wird.