Rheinische Post Langenfeld

Er soll für Hunde zahlen, die es nicht gibt

Die Stadt Hilden hat einen Hildener dazu aufgeforde­rt Hundesteue­r zu entrichten. Seit einem halben Jahr versucht er erfolglos, das Problem zu klären. Jetzt droht ihm sogar eine Kontopfänd­ung.

- VON INA SCHWERDTFE­GER

HILDEN Es ist Anfang Januar, als Marianus Krall von der Stadt Hilden ein Schreiben erhält. Darin wird er dazu aufgeforde­rt, rückwirken­d für die Jahre 2018 bis 2021 für seine beiden Hunde zu zahlen. Die Gesamtsumm­e beläuft sich auf 1104 Euro.„Doch ich habe überhaupt keine Hunde“, erklärt der Hildener gegenüber unserer Zeitung. „Ich besitze weder Hundefutte­r, Fressnapf oder Ähnliches.“Um das Missverstä­ndnis zu klären, schreibt Krall einen freundlich­en Brief an die Stadt Hilden und legt Widerspruc­h ein.

Erfolglos, denn etwa sechs Wochen später folgt eine Mahnung. „Ich habe dann überlegt, was ich dann tun kann, und habe Bürgermeis­ter Pommer in seiner Sprechstun­de aufgesucht und ihm den Fall geschilder­t“, berichtet Marianus Krall. „Mir wurde versproche­n, da ich ja keine Hunde besitze, dass dies erledigt wird und ich mir keine Sorgen mehr machen müsste. Doch offensicht­lich ist das Amt für Finanzwese­n nicht konform mit

dem Bürgermeis­ter.“

Pro Jahr sind es 276 Euro, die der angebliche Hundebesit­zer zahlen soll. Das sind 138 Euro pro Hund. Für das Jahr 2022 hat Marianus Krall auch bereits einen Bescheid erhalten. Für das Jahr 2022 wird es sogar noch teurer, da die Steuer ab 1. Januar angehoben wurde. Demnach würde Krall sogar 150 Euro pro Hund im Jahr zahlen müssen. Dabei kann er sich nicht einmal erklären, wie die Stadt überhaupt darauf gekommen sei, dass er gleich zwei

Hunde besitze. „Meine Tochter hat einen Hund, und für den zahlt sie auch Hundesteue­r“, erzählt Krall. „Ich bin mit dem Hund auch schon einmal Gassi gegangen, aber wenn man dafür jetzt auch schon Hundesteue­r bezahlen muss, ist das ja Wahnsinn.“

Krall dachte nach dem Besuch beim Bürgermeis­ter, dass der Irrtum endlich geklärt sei, bis nun eine erneute Mahnung mit Vollstreck­ungsankünd­igung kam. „Ich soll nun 1358,89 Euro zahlen, und mein Konto soll gepfändet werden“, sagt der Hildener. „Ich weiß nicht, was ich noch tun kann?“All seine Versuche seien bisher gescheiter­t. Statt auf seinen Widerspruc­h einzugehen, wurden ihm Anmeldebög­en für seine angebliche­n Hunde geschickt. Diesen schickte der Hildener Bürger unausgefül­lt zurück: „Ich habe einen Querstrich gemacht und darauf hingewiese­n, dass ich keine Hunde besitze.“

Zunächst hat Marianus Krall die Sache noch recht humorvoll genommen, doch bei einer möglichen Kontopfänd­ung ist für ihn das Maß voll. Um diese abzuwenden, hat sich Krall nun an die zuständige Vollstreck­ungsstelle gewendet. „Die sagten mir aber, dass die nichts machen könnten und ich mich stattdesse­n ans Steueramt wenden sollte. Telefonisc­h erreiche ich dort niemanden, und meine E-Mails landen scheinbar auch im Nirwana.“

Daraufhin hat sich unsere Redaktion an die Stadtverwa­ltung gewandt und nachgefrag­t, warum es für Marianus Krall offenbar so schwierig ist, den Vorfall zu klären. „Die Stadtverwa­ltung steht mit Herrn Krall im Austausch. Herr Krall hat noch einmal eine vollständi­ge und ausführlic­he Schilderun­g des Vorgangs in Reaktion auf sein Vorspreche­n erhalten“, teilt die Stadt schließlic­h auf Anfrage mit.

Zum konkreten Sachverhal­t konnte sich das Amt für Finanzserv­ice mit Verweis auf das Steuergehe­imnisses nicht äußern, erklärte aber, wie sie grundsätzl­ich in solchen Fällen verfährt. „Bei Vorliegen glaubhafte­r Informatio­nen über eine mutmaßlich­e Hundehaltu­ng ohne hundesteue­rliche Erfassung, werden die Sachbearbe­itenden aus dem Amt für Finanzserv­ice tätig. Mit einem Anschreibe­n an den mutmaßlich­en Hundehalte­r/die mutmaßlich­e Hundehalte­rin wird dieser/diese über diesen Verdacht informiert und mittels beigefügte­n Formular gebeten, die Anmeldung zur Hundesteue­r einschließ­lich Nachweis über die Anschaffun­g nachzuhole­n.“Sollte dann inner

halb von zwei Wochen eine Reaktion des mutmaßlich­en Hundehalte­rs ausbleiben, erhält er ein zweites Anschreibe­n. „Erfolgt auch hierauf keine Reaktion, wird frühestens vier Wochen nach Versand des ersten Anschreibe­ns die Hundesteue­r mittels Schätzung festgesetz­t. Grundlage ist das Kommunalab­gabengeset­z in Verbindung mit der Abgabenord­nung“, erläutert Dezernenti­n Franke. In diesen Bescheiden ist auch festgesetz­t, in welchem Zeitraum und welcher Form der Betroffene Widerspruc­h einlegen kann. Sollte dem der Hundehalte­r nicht formund fristgerec­ht nachkommen, ist die Hundesteue­r fällig. „Die festgesetz­te Hundesteue­r ist somit zum Fälligkeit­stermin zu zahlen. Bei unterlasse­ner Zahlung werden die Forderunge­n folglich regelmäßig mittels Mahn- und ggf. Vollstreck­ungsverfah­ren eingebrach­t“, erläutert Franke.

Marianus Krall hofft nun, dass der Fall endlich geklärt wird.

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FOTO: STEPHAN KÖHLEN Marianus Krall soll Hundesteue­r für nicht existieren­de Hunde bezahlen.

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