Hundehalter drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld
Jäger dürfen im Wald Personen kontrollieren. Darauf weist das Forstamt hin, nachdem ein freilaufender Hund ein Reh gerissen hat.
BERGISCHES LAND (RP) Jeder kann den Wald zum Zwecke der Erholung frei betreten. Auch abseits der Wege. Außer: Der Wanderer oder Spaziergänger befindet sich im Naturschutzgebiet. Hunde müssen immer angeleint sein. Auf diesen kurzen Nenner bringt Kay Boenig, Leiter des Regionalforstamtes Bergisches Land, das Forstrecht.Wobei er erläutert, dass hier Jagd- und Naturschutzgesetz immer eingreifen. Der Fall des wildernden Hundes, der vorigeWoche ein Reh hetzte, sodass es nach einem (oder mehreren) Bissen verendete, ist kein Einzelfall. „Es gibt verstärkt Konflikte, denn die Zahl der Besucher im Wald hat zugenommen.“
Oftmals seien sie mit den Gepflogenheiten aus Unkenntnis nicht vertraut, sodass viele Erläuterungen und Ansprachen notwendig gewesen seien. „Im Falle von Verstößen werden Personalien festgestellt und ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen“, sagt Boenig. Wobei die Chance, Hundehalter beiVerstößen in flagranti zu erwischen, gering sei: Das Waldgebiet, das der Förster betreut, ist viel zu groß. Deshalb müssten andere Maßnahmen erfolgen. „Es gibt einen Bedarf für Ranger, die imWald für Ordnung sorgen“, so der Leiter des Regionalforstamtes.Während etwa die StadtWermelskirchen keinerlei Befugnis im Wald gegenüber wildernden Hunden und ihren Haltern hat, sieht es beim Kreis und den Jägern anders aus, erläutert eine Sprecherin der Kreisverwaltung Rhein-Berg. Eva Burger: „In Naturschutzgebieten müssen Hunde zum Schutz wildlebender Tiere auf den Wegen angeleint werden; außerhalb von Wegen dürfen sie – auch angeleint – nicht laufen gelassen werden. Bei einemVerstoß können seitens der unteren Naturschutzbehörde Bußgelder verhängt werden – bis zu 400 Euro. Handelt es sich bei diesem Areal auch noch um ein Jagdgebiet, können Bußgelder bis zu 5000 Euro für unbeaufsichtigte Hunde verhängt werden, so die Kreisverwaltung auf Anfrage.
Die wenigstens Hundehalter scheinen auch zu wissen, dass Jäger in ihren Revieren hoheitliche Rechte haben. Denn in Jagdgebieten dürfen
Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Das aber war der Fall, als der Hund ein Reh hetzte. Eva Burger: „Jäger dürfen bei Verstößen in ihrem Jagdrevier die Personalien feststellen.“Die untere Jagdbehörde kann dann Bußgelder verhängen.
Laut der Kreissprecherin haben Jäger als allerletzte Möglichkeit für den Schutz desWildtieres nach Landesjagdgesetz in ihrem Jagdgebiet das Recht, auf den Hund zu schießen. Burger: „Das gilt aber wirklich nur im äußersten Notfall und kommt so gut wie nie vor.“