Rheinische Post Langenfeld

Gericht zieht Mercedes ein

Eine 75-Jährige, die immer wieder ohne Führersche­in fährt, wurde verurteilt.

-

DÜSSELDORF (wuk) Gleich dreifach muss sich eine 75-jährige Rentnerin jetzt bewähren, indem sie als notorische Autofahrer­in ohne Führersche­in künftig nie wieder auffällt. So hat am Freitag ein Amtsrichte­r entschiede­n – und hat trotz zwei offenen Bewährungs­strafen erneut auf eine Haftstrafe verzichtet.

Zwei Mal war die Frau bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis zu je acht Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden. Als sie trotzdem immer weiter fuhr, wurde ihr Mercedes-Coupé zunächst beschlagna­hmt, die Rentnerin jetzt wieder vor Gericht gestellt. Hier kam sie mit einer dritten Bewährungs-Chance davon. Sollte sie aber je wieder am Steuer erwischt werden, muss sie die neue Strafe von einem Jahr und zehn Monaten absitzen – plus die beiden zuvor verhängten Strafen.

Schon im Jahr 2000 hatte die ehemalige Textilkauf­frau ihre Lizenz zum Autofahren nach einer Trunkenhei­tsfahrt mit Unfallfluc­ht verloren. Aber sie berief sich darauf, sie habe immer noch einen niederländ­ischen Führersche­in. „Ich wusste nicht, dass ich den umschreibe­n muss auf eine deutsche Lizenz“, behauptete sie. Hier hakte der Richter nach: „Das wurde Ihnen in den letzten 22 Jahren oft genug gesagt!“Denn zehn Vorstrafen hat sie seitdem kassiert, neun davon wegen Verkehrsde­likten ohne Führersche­in.

Nun allerdings hatte sie wieder drei neue Anklagen wegen solcher Fahrten angehäuft, einmal sei sie mit dem Mercedes-Coupé aber bloß zum Einkaufen gefahren, nur 500 Meter. Bei einer anderen Fahrt habe sie das Coupé bloß für ihren Sohn umgeparkt.

Aber sogar beim Straßenver­kehrsamt, ist sie mit dem Auto vorgefahre­n – und soll laut Anklage dort gefälschte Urkunden vorgelegt haben. Das aber hat sie bis zum Schluss bestritten. Und was die illegalen Autofahrte­n angeht, „bedauert sie das jetzt natürlich“, beteuerte einer ihrer Anwälte.

Der Richter urteilte knapp: 22 Monate auf Bewährung, 500 Euro muss sie als Auflage zahlen – und drei Jahre muss die Seniorin jetzt warten, bevor sie sich überhaupt noch einmal um einen Führersche­in bewerben darf. Und das Mercedes-Coupé ist als Tatwerkzeu­g jetzt auch endgültig eingezogen worden. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany