Geld zurück erst ab zwei Stunden Verspätung
Der Fernbus bringt viele Reisende ans Urlaubsziel. Wenn nicht alles glatt läuft, hat man diese Rechte.
(tmn) Der Bus steht zwar am Treffpunkt, fährt aber nicht los? Bei einer Abfahrtsverspätung von mindestens zwei Stunden bekommen Reisende auf Wunsch das Geld fürs Ticket zurück, sagt Sabine Blanke vom EuropäischenVerbraucherzentrum (EVZ).
Im Grunde müssen Busunternehmer eine absehbareVerspätung zum Beispiel per SMS oder über eine App ankündigen, Reisende sollten aber damit rechnen, dass sie diese Info nicht immer rechtzeitig bekommen.
Alternativ zur Gelderstattung steht ihnen eine Ersatzbeförderung ans gebuchte Ziel zu. Hat der Reiseveranstalter nicht über dieseWahlmöglichkeit informiert, können Reisende noch einmal den halben Ticketpreis obendrauf verlangen.
Wer auf eine andere Beförderung ausweicht, muss sich – wenn sie nicht vom Unternehmen angeboten wurde – selbst zum Beispiel um eine Zugfahrt kümmern. Diese muss von der Streckenführung her der ursprünglichen Busfahrt entsprechen. „Am besten heben Sie alle Belege und Quittungen auf und reichen sie zügig ein“, rät Juristin Blanke.
Drei Monate sind maximal Zeit, um eine Beschwerde einzureichen. Wichtig zu wissen: Verspätet sich der Bus wegen eines Staus, Unwetters oder ähnlicher unvorhersehbarer Ereignisse, können Reisende keine Ansprüche geltend machen. Generell gelten die Fahrgastrechte der Europäischen Union für alle, die mindestens 250 Kilometer mit dem Bus in der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen reisen.
Auch Pannen können passieren: Bleibt ein Bus mitten auf der Strecke stehen, müssen Reisende entweder vom Unternehmen an einen Ort gebracht werden, von dem aus sie weiterfahren können. Oder die Alternativbeförderung ist an Ort und Stelle schon möglich.
Fährt nichts mehr, weil es Nacht ist, müssen Gestrandete für bis zu 80 Euro pro Nacht untergebracht und verpflegt werden.