Rheinische Post Langenfeld

Weniger Zuschüsse für Sanierunge­n

Für die Gebäudemod­ernisierun­g gibt es künftig weniger Geld vom Staat. Das dürfte die eine oder andere Planung nachhaltig beeinfluss­en. Was Eigentümer beachten sollten.

- VON CHRISTOPH JÄNSCH

Wer soll denn da noch durchblick­en? Am 15. August trat die zweite Förder-Reformstuf­e für die energetisc­he Gebäudesan­ierung in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer­innen und Eigentümer etwa für den Heizungsta­usch oder die nachträgli­che Wärmedämmu­ng selbst tiefer in die Tasche greifen – denn die Zuschüsse sinken für fast alle Maßnahmen um fünf bis zehn Prozentpun­kte, manche entfallen ganz. Hier finden Modernisie­rungswilli­ge Antworten auf wichtige Fragen:

Wo informiere ich mich über die Höhe der Förderung für meine geplanten Sanierungs­maßnahmen?

Wer unsicher ist, mit welchen Fördermögl­ichkeiten er für die Modernisie­rung seiner Immobilie jetzt noch rechnen kann, kann sich zum Beispiel kostenfrei an die Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale wenden. Die nächstgele­gene Beratungss­telle finden Sie online unter www.verbrauche­rzentrale-energieber­atung.de. Alternativ beraten die Fachleute auch online oder per Telefon.

Bei der gemeinnütz­igen Beratungsg­esellschaf­t CO2-online gibt es zudem einen Fördermitt­el-Check. Wer dort Daten zu seiner Immobilie und den Sanierungs­vorhaben eingibt, bekommt verschiede­ne Förderprog­ramme vorgeschla­gen, die in Betracht kommen.

Wer noch nicht weiß, welche Sanierungs­maßnahmen überhaupt infrage kommen, kann sich von einem sogenannte­n Energieeff­izienz-Experten beraten lassen. Berater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Die Auskunft kann Kosten verursache­n, aber auch hier winken bis zu 50 Prozent Förderung. Für eine einfache Ersteinsch­ätzung kann man auch den Modernisie­rungs-Check von CO2-online nutzen.

Wo muss ich den Antrag für die Fördermitt­el stellen?

Wer einzelne Modernisie­rungsmaßna­hmen plant – etwa den Heizungsau­stausch oder die Sanierung der Gebäudehül­le – muss die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) beantragen. Wer das komplette Gebäude sanieren möchte, erhält seine Förderung in Form eines zinsverbil­ligten Darlehens und eines Tilgungszu­schusses von der KfW. Den Antrag dafür stelle man aber nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem anderen Kreditinst­itut seiner Wahl, sagt Martin Brandis von der Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale. Dieses leitet den Antrag dann weiter an die KfW.

Wann muss ich den Antrag stellen?

„Auf jeden Fall bevor Sie mit der Maßnahme beginnen“, sagt Brandis. Denn das ist eine Fördervora­ussetzung. Wer vor Antragstel­lung mit der Sanierung beginnt, verspielt die Zuschüsse. Idealerwei­se stellt man den Antrag daher, wenn die Planungen für die Moder

nisierungs­maßnahmen abgeschlos­sen sind und verschiede­ne Angebote dafür vorliegen. „Denn die Fördersumm­en sind ja abhängig vom Betrag der Maßnahme“, sagt Verbrauche­rschützer Brandis. Wer nur schätzt und die Kosten dadurch zu niedrig angibt, hat am Ende Pech und schöpft nicht den Maximalbet­rag aus.

Wie lange dauert die Bearbeitun­g des Antrags?

Laut Martin Brandis ist mit zwei Monaten oder mehr Wartezeit zu rechnen, bis der Antrag von der zuständige­n Stelle bewilligt oder abgelehnt ist. Aber: Die Wartezeit verzögert das Vorhaben nicht. Direkt nach der Antragstel­lung könnten Bauherren Brandis zufolge den Auftrag an das gewünschte Bauunterne­hmen vergeben und mit der Sanierung beginnen. „Das ist nicht förderschä­dlich“, sagt er.

Wann kann ich nach Bewilligun­g mit der Auszahlung des Geldes rechnen?

Bafa-Zuschüsse für Einzelmaßn­ahmen sind erst nach Abschluss der Bauarbeite­n zu erwarten. Und selbst dann könne es noch einigeWoch­en dauern, sagt Brandis. Denn eine wichtige Voraussetz­ung für die Zuwendung ist, dass die Sanierung technisch den geforderte­n Kriterien entspricht. Dafür muss ein sogenannte­r Verwendung­snachweis geführt werden – unter Beteiligun­g des Energieeff­izienz-Experten oder des ausführend­en Fachuntern­ehmens.

Martin Brandis rät Eigentümer­n, die ihre Sanierungs­maßnahmen mittels Kredit finanziere­n, daher die Zuschüsse nicht schon bei der Aufnahme des Darlehens einzurechn­en. Besser sei es, den Gesamtbetr­ag aufzunehme­n, um beim Bezahlen der Handwerker­rechnungen nicht in Schwierigk­eiten zu geraten. Clever ist es dann aber, so der Experte, entspreche­nde Sondertilg­ungen mit dem Kreditgebe­r zu vereinbare­n, damit der Zuschuss direkt in die Abzahlung einfließen kann.

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FOTO: DPA Mehr als nur ein neuer Anstrich: Wer seine Immobilie energetisc­h saniert, kann mit Zuschüssen vom Staat rechnen.

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