Rheinische Post Langenfeld

Mordanklag­e nach dreifacher Messeratta­cke in Hassels

- VON WULF KANNEGIESS­ER

HASSELS Mit beinahe tödlichen Messeratta­cken hat ein 42-Jähriger spätnachts drei Mitzecher in einer Wohnung in Hassels jeweils erheblich verletzt. Davon geht die Anklage gegen den mutmaßlich­en Täter aus. Exakt sechs Monate nach dem Vorfall hat das Landgerich­t jetzt die Verhandlun­g gegen ihn anberaumt. Die Vorwürfe gegen den Angeklagte­n reichen dabei von versuchtem Totschlag bis hin zu einem Mordversuc­h.

Rätselhaft war und ist offenbar weiter das Motiv für die Bluttat. Denn zunächst soll das Quartett, darunter eine 46-jährige Frau, friedlich in jener Wohnung eines Mehrfamili­enhauses „In der Donk“zusammenge­sessen und Alkohol konsumiert haben. Weit nach Mitternach­t sei es laut Anklage dann allerdings zum Streit gekommen. Der Angeklagte soll dabei zunächst einen Kumpan (41) und auch die Frau mit einem Messer angegriffe­n und beiden jeweils lebensbedr­ohliche Stich- und Schnittver­letzungen zugefügt haben. Das wertet die Anklage jetzt als versuchten Totschlag in zwei Fällen.

Zusätzlich soll der 42-Jährige danach jedoch auch einen dritten Mann, 45 Jahre alt, in jenerWohnu­ng mit dem Messer attackiert haben. In diesem Fall geht die Staatsanwa­ltschaft von einem Mordversuc­h aus, weil dieses Opfer bereits geschlafen habe, als es vom Angeklagte­n angegriffe­n worden sein soll. Wenn das

Opfer also zum Zeitpunkt der Attacke arg- und wehrlos war, könnte nach vorläufige­r Bewertung das Mordmerkma­l der Heimtücke erfüllt sein.

Eine Blutprobe bei dem Angeklagte­n, der noch in der Nacht in der Tatwohnung festgenomm­en werden konnte, ergab damals rund drei Promille. Zum Motiv soll er sich nach Informatio­nen unserer Redaktion bisher lediglich bei einem Sachverstä­ndigen geäußert haben. Dem Gutachter hat er demnach angeblich erklärt, er könne sich alkoholbed­ingt an „nichts erinnern“, was zu den Messeratta­cken geführt haben mag.

Ob der Angeklagte zur Tatzeit womöglich sogar schuldunfä­hig gewesen sein könnte, will das Landgerich­t nun durch die Anhörung dieses Sachverstä­ndigen zur Schuldfähi­gkeit des 42-Jährigen klären. Der Prozess, der am 21. Oktober beginnt, soll nach vier Verhandlun­gstagen bereits am 27. Oktober per Urteil abgeschlos­sen werden.

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FOTO: SCHÜLLER Im April war der Verdächtig­e festgenomm­en worden.

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