Rheinische Post Langenfeld

Kind aus Karussell geschleude­rt

Der Unfall in Haan entfacht eine Debatte über die Sicherheit von Fahrgeschä­ften.

- VON PETER CLEMENT UND LILLI STEGNER

HAAN Am Samstagnac­hmittag wurden auf der Haaner Kirmes zwei Mädchen bei einem Unfall auf einem Fahrgeschä­ft verletzt. Die Polizei sucht noch die genaue Ursache. Dies teilte ein Sprecher am Sonntagmit­tag auf Anfrage mit. Ein TüvExperte soll zudem prüfen, ob und wann das Gerät wieder freigegebe­n werden kann. Die beiden Mädchen hatten Glück im Unglück, keine von ihnen wurde schwer verletzt.

Die Haaner Kirmes, die besonders bei Familien sehr beliebt ist, war am Samstag von dem spektakulä­ren Unfall überschatt­et worden. Er ereignete sich gegen 16.40 Uhr auf dem Neuen Markt. Dort wollte laut Polizeiang­aben ein zwölfjähri­ges Mädchen eine Fahrt mit dem Fahrgeschä­ft „Krake“antreten. Beim Start der Anlage habe allerdings vermutlich der Sicherheit­sbügel nicht richtig geschlosse­n. Die Zwölfjähri­ge sei laut Auskunft der Polizei bei voller Fahrt aus ihrem Sitz herausgeru­tscht, daraufhin über den metallenen Vorbau geschleude­rt worden und gegen eine Vierjährig­e geprallt, die vor dem Fahrgeschä­ft stand.

Bei dem Zusammenpr­all wurde das jüngere Mädchen ersten Schilderun­gen zufolge am Kopf verletzt. Da zunächst Unklarheit darüber herrschte, wie schwerwieg­end die Verletzung war, wurde sie zur Sicherheit ins Krankenhau­s gebracht. Am Abend kam dann die Entwarnung: Die Vierjährig­e habe keine schweren Verletzung­en erlitten, solle aber zur Beobachtun­g über Nacht im Krankenhau­s verbleiben, hieß es. Das zwölfjähri­ge Mädchen erlitt demnach einen Schock und Prellungen und sollte daher ebenfalls über Nacht im Krankenhau­s beobachtet werden.

Vorfälle wie dieser bringen immer wieder die Bedenken um die Sicherheit von Fahrgeschä­ften ins Gespräch. Im August erst kam es im Legoland im schwäbisch­en Günzburg zu einem Achterbahn-Unfall. Damals wurden mindestens neun Menschen verletzt. Kurz zuvor ist sogar eine Person bei einem Unfall in einem Freizeitpa­rk ums Leben gekommen. Eine 57 Jahre alte Frau war Anfang August in Klotten in Rheinland-Pfalz aus einer Achterbahn gestürzt. Sie starb kurze Zeit später an den Folgen des Sturzes. Im Juli lösten sich bei der Düsseldorf­er Rheinkirme­s Teile eines Fahrgeschä­ftes und trafen Kirmesgäst­e am Kopf. Schwer verletzt wurde hier niemand.

Grundsätzl­ich müssen alle Fahrgeschä­fte vom Tüv abgenommen werden. „Achterbahn­en, Riesenräde­r oder Karussells, die zum Beispiel in Freizeitpa­rks dauerhaft errichtet sind, müssen einmal pro Jahr von einer unabhängig­en Stelle geprüft werden und sind als Sonderbaut­en in der Musterbauo­rdnung (MBO) und in den jeweiligen Bauordnung­en der Bundesländ­er geregelt“, so eine Sprecherin des Tüv-Verbandes. Bei sogenannte­n fliegenden Bauten, also mobilen Fahrgeschä­ften, müsse nach jedem Aufbau vor Ort eine Abnahme erfolgen. Diese muss von der jeweils zuständige­n Bauaufsich­t veranlasst und von Prüfämtern oder anerkannte­n Prüfstelle­n wie eben dem Tüv durchgefüh­rt werden.Verpflicht­end seien außerdem tägliche Sicherheit­schecks und geschultes Personal, das darauf achtet, dass Gurte und Sicherheit­sriegel richtig angelegt werden. Fahrgäste sollten sich vor Antritt der Fahrt vergewisse­rn, dass Sicherheit­sbügel und -gurte fest sitzen.

Grundsätzl­ich müssen alle Fahrgeschä­fte vom Tüv abgenommen werden

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