Kind aus Karussell geschleudert
Der Unfall in Haan entfacht eine Debatte über die Sicherheit von Fahrgeschäften.
HAAN Am Samstagnachmittag wurden auf der Haaner Kirmes zwei Mädchen bei einem Unfall auf einem Fahrgeschäft verletzt. Die Polizei sucht noch die genaue Ursache. Dies teilte ein Sprecher am Sonntagmittag auf Anfrage mit. Ein TüvExperte soll zudem prüfen, ob und wann das Gerät wieder freigegeben werden kann. Die beiden Mädchen hatten Glück im Unglück, keine von ihnen wurde schwer verletzt.
Die Haaner Kirmes, die besonders bei Familien sehr beliebt ist, war am Samstag von dem spektakulären Unfall überschattet worden. Er ereignete sich gegen 16.40 Uhr auf dem Neuen Markt. Dort wollte laut Polizeiangaben ein zwölfjähriges Mädchen eine Fahrt mit dem Fahrgeschäft „Krake“antreten. Beim Start der Anlage habe allerdings vermutlich der Sicherheitsbügel nicht richtig geschlossen. Die Zwölfjährige sei laut Auskunft der Polizei bei voller Fahrt aus ihrem Sitz herausgerutscht, daraufhin über den metallenen Vorbau geschleudert worden und gegen eine Vierjährige geprallt, die vor dem Fahrgeschäft stand.
Bei dem Zusammenprall wurde das jüngere Mädchen ersten Schilderungen zufolge am Kopf verletzt. Da zunächst Unklarheit darüber herrschte, wie schwerwiegend die Verletzung war, wurde sie zur Sicherheit ins Krankenhaus gebracht. Am Abend kam dann die Entwarnung: Die Vierjährige habe keine schweren Verletzungen erlitten, solle aber zur Beobachtung über Nacht im Krankenhaus verbleiben, hieß es. Das zwölfjährige Mädchen erlitt demnach einen Schock und Prellungen und sollte daher ebenfalls über Nacht im Krankenhaus beobachtet werden.
Vorfälle wie dieser bringen immer wieder die Bedenken um die Sicherheit von Fahrgeschäften ins Gespräch. Im August erst kam es im Legoland im schwäbischen Günzburg zu einem Achterbahn-Unfall. Damals wurden mindestens neun Menschen verletzt. Kurz zuvor ist sogar eine Person bei einem Unfall in einem Freizeitpark ums Leben gekommen. Eine 57 Jahre alte Frau war Anfang August in Klotten in Rheinland-Pfalz aus einer Achterbahn gestürzt. Sie starb kurze Zeit später an den Folgen des Sturzes. Im Juli lösten sich bei der Düsseldorfer Rheinkirmes Teile eines Fahrgeschäftes und trafen Kirmesgäste am Kopf. Schwer verletzt wurde hier niemand.
Grundsätzlich müssen alle Fahrgeschäfte vom Tüv abgenommen werden. „Achterbahnen, Riesenräder oder Karussells, die zum Beispiel in Freizeitparks dauerhaft errichtet sind, müssen einmal pro Jahr von einer unabhängigen Stelle geprüft werden und sind als Sonderbauten in der Musterbauordnung (MBO) und in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt“, so eine Sprecherin des Tüv-Verbandes. Bei sogenannten fliegenden Bauten, also mobilen Fahrgeschäften, müsse nach jedem Aufbau vor Ort eine Abnahme erfolgen. Diese muss von der jeweils zuständigen Bauaufsicht veranlasst und von Prüfämtern oder anerkannten Prüfstellen wie eben dem Tüv durchgeführt werden.Verpflichtend seien außerdem tägliche Sicherheitschecks und geschultes Personal, das darauf achtet, dass Gurte und Sicherheitsriegel richtig angelegt werden. Fahrgäste sollten sich vor Antritt der Fahrt vergewissern, dass Sicherheitsbügel und -gurte fest sitzen.
Grundsätzlich müssen alle Fahrgeschäfte vom Tüv abgenommen werden