Rheinische Post Langenfeld

Jeder nur eine Energiepau­schale

Rentner und Pensionäre, die nebenher arbeiten, könnten die Hilfe zweimal erhalten. Das will der Staat nun unterbinde­n.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Erst mussten Rentner und Pensionäre lange auf die Energiepau­schale warten. Nun sollen auch sie eine Entlastung erhalten. Doch die theoretisc­he Möglichkei­t von Doppelzahl­ungen führt in der Praxis zu vielen Fragen.

Wann bekommen Rentner die Energiepau­schale?

Die Energiepre­ispauschal­e erhält, wer am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsmin­derungs- oder Witwenrent­e der gesetzlich­en Rentenvers­icherung hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland, betont die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV). Das Geld (300 Euro brutto) soll demnach per Einmalzahl­ung Anfang Dezember überwiesen werden. Die Pauschale für Rentner muss nicht beantragt werden, sondern kommt automatisc­h. Sie ist – wie die Energiepau­schale für Arbeitnehm­er – steuerpfli­chtig, es müssen aber keine Sozialabga­ben gezahlt werden.

Was ist mit Rentnern, die sich etwas hinzuverdi­enen?

Wer von ihnen einen Minijob bei einem nicht-privaten Arbeitgebe­r hat oder gar eine sozialvers­icherungsp­flichtige Beschäftig­ung, sollte bereits im September von seinem Arbeitgebe­r die Energiepau­schale von 300 Euro brutto erhalten haben. Für diese Rentner soll es eigentlich keine zweite Energiepau­schale geben. Doch noch ringen Bundesregi­erung und Rentenvers­icherung darum, wie man das Problem organisato­risch löst. Womöglich erhalten die arbeitende­n Rentner im Dezember doch eine Zahlung von der Rentenkass­e, die sie dann in der Steuererkl­ärung für 2022 angeben (und zurückzahl­en) müssen.„Die Fragen zur Umsetzung des Koalitions­ausschusse­s werden gerade geklärt“, so die DRV. Das Bundesfina­nzminister­ium verwies auf Anfrage an das Bundessozi­alminister­ium, das sich nicht äußerte. Klar ist dagegen, dass die Energiepau­schale einkommens­abhängige Sozialleis­tungen nicht schmälern wird.

Was ist mit den Pensionäre­n im Landesdien­st?

Klar ist: Die 223.000 Pensionäre des Landes NordrheinW­estfalen sollen ebenfalls 300 Euro brutto als Energiepau­schale erhalten. „Die Landesregi­erung hat dem Landtag empfohlen, die Energiepre­ispauschal­e auf die Versorgung­sempfänger des Landes auszuweite­n“, erklärte das Finanzmini­sterium NRW. Ob das Geld wie bei den Rentnern im Dezember kommt, ist aber noch offen. Und es gibt Pensionäre, die nebenher eine Rente beziehen (weil sie erst Angestellt­e und dann Beamte waren), oder Pensionäre, die im Ruhestand noch arbeiten. Klar ist: „Jeder Versorgung­sempfänger soll die Energiepre­ispauschal­e zur finanziell­en Abmilderun­g der gestiegene­n Energiekos­ten nur einmal erhalten“, so das Finanzmini­sterium weiter. „Soweit von einer Person zum Beispiel mehrereVer­sorgungsbe­züge nebeneinan­der bezogen werden, soll die Energiepre­ispauschal­e nur einmal gewährt werden. Sie soll ebenfalls nicht gewährt werden, wenn der Person eine Pauschale bereits als Rentenbere­chtigter zusteht.“Noch ist offen, wie der Datenabgle­ich mit der Rentenvers­icherung oder den Arbeitgebe­rn erfolgt.

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FOTO: M. MURAT/DPA Gestiegene Energiekos­ten treffen Ältere oft besonders hart.

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