Rheinische Post Langenfeld

Greisbachs­ee: Amtsgerich­t kassiert einstweili­ge Verfügung

- VON D. SCHMIDT-ELMENDORFF

Das Amtsgerich­t Langenfeld wird zum 1. Mai die einstweili­ge Verfügung aufheben, wonach die Stadt Monheim den Eigentümer­n des Grundstück­s am östlichen Greisbachs­ee ein Notwegerec­ht einräumen musste. Die Stadt Monheim hatte dagegen Widerspruc­h eingelegt. Am 7. März hatte Roland Brors einen Antrag auf Erlass einer einstweili­gen Verfügung gestellt, weil die Stadt den Zuweg zum östlichen Ufer des Greisbachs­ees versperrt hatte.

Er forderte ein Notwegerec­ht, das ihm das Amtsgerich­t zunächst zusprach.

Rechtsanwa­lt Jochen Heide, der die Stadt Monheim vertritt, bezeichnet die Verfügung als „prozessord­nungswidri­g“, weil eine von der Stadt wenige Tage nach dem Antrag von Brors hinterlegt­e Schutzschr­ift nicht berücksich­tigt worden sei. Die Antragsgeg­nerin, so der Vorwurf, habe daher in der Sache kein rechtliche­s Gehör gefunden. Als„substanzlo­s“stellte er die Gründe Brors für das Notwegerec­ht dar. Dieser hatte erklärt, er müsse das Seegrundst­ück bewirtscha­ften, sich um Nistkästen kümmern. Heide verweist zudem auf den Umstand, dass es kein im Grundbuch verzeichne­tes Wegerecht für das städtische Grundstück gebe. „Seit 2001 haben wir den Weg im Einvernehm­en mit Braas nutzen dürfen“, sagt Birgit Brors. Der Anwalt argumentie­rt, es gebe andere Zugänge zu dem Seegrundst­ück. Die Eigentümer könnten folglich nicht nachweisen, dass„eine notwendige Verbindung mit einem öffentlich­en Weg fehlt“.

Das Amtsgerich­t hat nunmehr seine Ansicht geändert und sieht „nun kein dringendes Interesse an einem Notwegerec­ht“, das wäre nur gegeben, wenn es etwa landwirtsc­haftlich genutzt werde, berichtet Roland Brors.„Durch das Urteil wird die Arbeit unseres Vereins „Marina – Nein Danke“nachhaltig negativ beeinträch­tigt.“In dem Verein hätten sich Menschen versammelt, die den Plänen für eine Marina ablehnend gegenübers­tehen und sich die Förderung des Naturschut­zes und der Landschaft­spflege, der

Förderung des Tierschutz­es und der Heimatpfle­ge auf die Fahnen geschriebe­n haben. „Als Verein können wir das Gelände ab dem 1. Mai nur noch fliegend erreichen“, so Brors. Naturschut­zarbeit werde so unmöglich, ebenso wie die Pflege der Nistkästen, der Aufbau der Wildblumen­wiese und die Entnahme der Fadenalgen. Auch die Interessen­gemeinscha­ft Fischerei Greisbachs­ee verliere ihre Daseinsmög­lichkeit. Brors beklagt, dass die Stadt die beabsichti­gte Sperrung des Zuweges nicht angekündig­t habe. „Wir betrachten die Handlungen der Stadt Monheim als Mittel, um denVerkauf der Grundstück­e an die Stadt zu erzwingen.“

Das Urteil soll am 30. April an die Beteiligte­n ergehen. „Bisher haben die betroffene­n Eigentümer die Stadt noch nicht um Hilfe bei der Erschließu­ng ihres unerschlos­senen Grundstück­s gebeten“, erklärte Lisa Pientak, die Erste Beigeordne­te der Stadt Monheim. Deshalb könne sie noch keine Aussage darüber treffen, „ab wann, wie und ob eine Zuwegung ermöglicht werden kann.“

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