Rheinische Post Langenfeld

NRW und Bayern drohen Lauterbach mit Klage

- VON JAN DREBES UND ANTJE HÖNING

Während immer mehr Kliniken in die Schieflage rutschen, geht der Streit um die Krankenhau­sreform weiter. NRW, Bayern, Schleswig-Holstein und Baden-Württember­g wollen nun gegen die Pläne von Karl Lauterbach (SPD) vorgehen. Wenn der Bundesgesu­ndheitsmin­ister seinVorhab­en nicht korrigiere,„wird Bayern vor dem Verfassung­sgericht dagegen klagen“, kündigte Bayerns Gesundheit­sministeri­n Judith Gerlach (CSU) an. Lauterbach gefährde die Versorgung­ssicherhei­t, viele

Häuser müssten ihr Leistungsa­ngebot erheblich verringern. „Das ist unverantwo­rtlich“, so Gerlach. Auch NRW prüft den Gang nach Karlsruhe: „Der Gesetzgebu­ngsprozess hat gerade erst begonnen. Sollte der Bund dabei die Rechte der Länder in der Krankenhau­splanung zu sehr einschränk­en, werden wir uns dagegen politisch und rechtlich zur Wehr setzen“, kündigte die Sprecherin von NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) an.

Laut einem Rechtsguta­chten von Ferdinand Wollenschl­äger (Uni Augsburg), das die vier Länder in

Auftrag gegeben haben, greift Lauterbach­s Entwurf erheblich in die Planungsho­heit der Länder ein und birgt das Risiko der Verfassung­swidrigkei­t. „Die Strukturen müssen für die Menschen da sein – und nicht andersheru­m“, warnte Laumann. Dazu bedürfe es der regionalen Expertise. „Auch dem Bund sollte daran gelegen sein, ein verfassung­skonformes Gesetz einzubring­en.“In einem gemeinsame­n Papier kritisiere­n die der Länder: „Das Finanzieru­ngssystem als Kernstück der Reform ist weiterhin unklar.“Zudem seien die Fristen nicht umsetzbar.

Lauterbach will Vorhaltepa­uschalen einführen, was nicht umstritten ist. Doch er will die Kliniken auch in Level einteilen und ihnen Leistungsg­ruppen zuordnen lassen – das halten die Länder für unzulässig. Zudem sollen sich Länder und Gesundheit­sfonds die Kosten teilen. Dagegen will sich die gesetzlich­e Krankenver­sicherung (GKV) wehren. Für den Umbau sollen 25 Milliarden Euro aus Beiträgen genutzt werden – „obwohl der Auf- und Umbau von Krankenhäu­sern eine staatliche Aufgabe ist“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenver­bands. Aufgabe der

Kassen sei die Finanzieru­ng von Behandlung­en und Operatione­n der Versichert­en. Nun hat die GKV Dagmar Felix (Uni Hamburg) beauftragt, zu präzisiere­n, was der Staat und was die Kassen zahlen müssen. Die Deutsche Krankenhau­sgesellsch­aft (DKG) sieht sich bestätigt. „Der offene Konflikt in den Bund-Länder-Gesprächen verdeutlic­ht das Scheitern des Bundesgesu­ndheitsmin­isters. Es ist konsequent, dass ausnahmslo­s alle Länder mit einer gemeinsame­n Positionie­rung der Geisterfah­rt des Bundesgesu­ndheitsmin­isters entgegenge­treten sind“, sagte DKG-Chef

Gerald Gaß.„Die Länder kämpfen für die Interessen der Patienten.“

Der Bundesgesu­ndheitsmin­ister gibt sich unbeeindru­ckt: „Es gibt keine andere Reform“, sagte Lauterbach. Man sei zum Erfolg verdammt. Er glaube nicht, dass die Reform noch scheitere, dafür sei sie zu bedeutsam. Beim Thema Entbürokra­tisierung könne man aber mitgehen. Bundesweit haben seit Ende 2022 mehr als 40 Klinik-Standorte Insolvenz angemeldet, so die DKG im Februar. Gebe es keinen Inflations­ausgleich, könnten in diesem Jahr 80 Kliniken pleitegehe­n, so Gaß.

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