Gewaltsamer Tod im Keller
Ein 85-Jähriger wird in seinem Haus in Pulheim überfallen und umgebracht. Nun stehen zwei der mutmaßlichen Täter in Köln vor Gericht. Die Söhne des Rentners treten als Nebenkläger auf.
Es war früh am Morgen, als es am 7. September 2023 an der Haustür des Rentners Helmut S. (Name geändert) klingelte. Der 85-Jährige lebte allein in einem Einfamilienhaus in Pulheim. Vor der Tür standen drei junge Männer, in einemVW T-Roc vor dem Haus saß ein Vierter. Nach Überzeugung der Kölner Staatsanwaltschaft geschah Folgendes: Die drei Männer schlugen Helmut S. sofort ins Gesicht, nachdem er die Tür geöffnet hatte. So heftig, dass seine Nase brach. Sie drängten ihn ins Haus, zogen ihn in den Keller, fesselten ihn und verschlossen ihm mit Klebeband den Mund. Einer der Täter „wirkte mit stumpfer Gewalt unter anderem gegen den Hals des Mannes ein“, wie es in der Anklage heißt. Helmut S. starb, während die Täter sein komplettes Haus nach Bargeld undWertvollem durchwühlten und flüchteten.
Zwei der mutmaßlichen Täter, 20 und 21, müssen sich nun wegen
Mordes vor dem Kölner Landgericht verantworten. Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft liegen gleich drei Mordmerkmale vor: Habgier, Heimtücke und Verdeckungsabsicht. Die Fahndung nach den Komplizen läuft noch. Hassan A. und Abdul T. saßen am Dienstagmorgen im Gerichtssaal den beiden Söhnen des Mannes gegenüber, für dessen Tod sie verantwortlich sein sollen. Abdul T. soll dem Rentner die schweren Verletzungen im Keller zugefügt haben.
Zur Tat schweigen beide seit ihrer Festnahme. Die Verteidiger von Abdul T. kündigten an, ihr Mandant sei „nicht geständig im Sinne der Anklage“. Die Angeklagten machten am ersten Prozesstag aber Angaben zu ihren Lebensläufen, die einige Ähnlichkeiten aufweisen. Beide stammen aus Syrien und sind 2015 mit einigen Familienmitgliedern vor dem Krieg nach Deutschland geflüchtet. In der Schule lernten sich die beiden in Osnabrück kennen. Abdul T. fehlte in der Schule so oft, dass er zunächst mit Arbeitsstunden, später mit Arrest bestraft wurde. Langfristige Jobs hatten später beide nicht. T. arbeitete ein paar Monate als Fahrer für ein Möbelunternehmen, A. in einem arabischen Supermarkt, später auch als Fahrer.
Am ersten Prozesstag wurden Bilder des Tatorts gezeigt. Die Täter haben auf der Suche nach Beute alles auf den Kopf gestellt, einen Tresor im Keller konnten sie nicht öffnen. Als Fotos von Helmut S. gezeigt wurden, wie er tot am Boden liegt, schauten seine Söhne die Angeklagten mit festem Blick an. Hassan A. und Abdul T. blickten starr auf die Leinwand.
Die Polizei hatte die Leiche des Rentners damals entdeckt. Nachdem eine Nachbarin und die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes Helmut S. nicht erreichen konnten, hatte einer seiner Söhne die Polizei alarmiert. Nachbarn des Rentners hatten der Polizei damals auch einen wichtigen Hinweis geliefert: Ihnen war das Auto mit Osnabrücker Kennzeichen verdächtig vorgekommen, und sie hatten vorsichtshalber das Kennzeichen aufgeschrieben. Weitere Ermittlungen und Spurenauswertungen führten die Ermittler schließlich zum Wohnsitz der beiden Beschuldigten in Niedersachsen. Neun Tage nach dem Mord an dem 85-Jährigen wurden Hassan A. und Abdul T. schließlich 200 Kilometer entfernt vom Tatort in Osnabrück festgenommen.
Für den Prozess sind neun Verhandlungstage geplant. Ein Urteil wird Anfang Juli erwartet.