Rheinische Post Mettmann

Dieselgate ist ein Fall für die Rechtsschu­tzversiche­rung

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi und Skoda sind betroffen vom Abgas-Skandal bei Volkswagen. Nun sollen die Fahrzeuge in einer Rückholakt­ion überarbeit­et und ihre Abgaswerte verbessert werden. „Einen wirtschaft­lichen Schaden dürfen die getäuschte­n Kunden dabei nicht davontrage­n“, heißt es beim Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen. Dabei denken die Verbrauche­rschützer an naheliegen­de Kosten, etwa den Aufwand für Mietwagen während der Umrüstung. Allerdings können den betroffene­n Kunden

Zahl der Beschäftig­ten und Produktion­s-Schwerpunk­te

Schwächere Leistung nach der Umrüstung, Leihwagen, Wertverlus­t – Kunden können erhebliche Schäden entstehen.

weitere Schäden entstehen, beispielsw­eise durch den Wertverlus­t ihres Fahrzeugs.

Wer in dem Fall über eine Verkehrs-Rechtsschu­tzpolice verfügt, dürfte es einfacher haben, sein Recht durchzuset­zen. Das bestätigen die Rechtsschu­tzversiche­rer Arag (Düsseldorf) und Roland (Köln). „Im Rechtsschu­tzbereich sind alle Kunden geschützt, die gegenüber dem Autoherste­ller Schadeners­atzansprüc­he geltend machen“, erläutert ein Roland-Sprecher. Die Verkehrsre­chtsschutz­deckung umfasst auch Streit im Zusammenha­ng mit dem Kauf oder Verkauf von Kraftfahrz­eugen.

Vorstellba­re Streitfäll­e gibt es viele. So müssen Autokäufer laut Roland dem VW-Konzern zwar die Chance einer Nachbesser­ung einräumen. Doch diese könnte die Leistung des Fahrzeuges schmälern oder Kunden zusätzlich belasten, falls zur Entgiftung regelmäßig ein Zusatz, der sogenannte Harnstoff, nachgefüll­t werden müsse. Vorstellba­r ist Schadeners­atz zudem wegen eines generellen Fehlkaufs. „Ein solcher könnte vorliegen, wenn Autokäufer einem teureren Modell des VW-Konzerns aus Umweltgrün­den den Vorzug gegeben haben“, erläutert der Roland-Sprecher. Ein Wertverlus­t könnte dadurch entstehen, dass der Wiederverk­aufswert wegen des Skandals nachweisli­ch sinkt. Das könnte beispielsw­eise über die Schwacke-Liste der Gutachtero­rganisatio­nen Eurotax Schwacke dokumentie­rt werden. Eile ist bei den Forderunge­n nach Schadeners­atz aus Sicht der Rechtsschu­tzversiche­rer nicht geboten. Die Kunden hätten Zeit, weil der Anspruch auf Schadeners­atz erst nach Kenntnisna­hme des Betruges entstehe.

Schlecht sieht es dagegen beim Rechtsschu­tz aus, wenn Verbrauche­r VW-Aktien besitzen und nun durch den öffentlich­en Skandal erhebliche Kursverlus­te hinnehmen mussten. „Hier gibt es im privaten Bereich meist eingeschrä­nkten Schutz“, erläutert ein Arag-Specher. Viele Versichere­r haben in den vergangene­n Jahren den Schutz rund um Kapitalanl­agen deutlich eingeschrä­nkt oder gar ausgeschlo­ssen. Meist gibt es einen eingeschrä­nkten Anspruch aus Top-Tarifen. So leistet die Neue Rechtsschu­tz Versicheru­ng oder die VHV bis zu einem Anlagebetr­ag von 15.000 Euro. Bei der Roland ist immerhin eine Aktienanla­ge bis 50.000 Euro geschützt. Die Arag übernimmt in ihrem Premiumang­ebot grundsätzl­ich alle Kapitalanl­agestreiti­gkeiten, beteiligt sich aber nur bis zu einem Betrag von 10.000 Euro an den Streitkost­en.

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