Rather Schützen sollen für Autoscooter zahlen
Das Fahrgeschäft wurde in einem Schlagloch auf dem Festplatz beschädigt. Die Versicherung fordert 95.000 Euro.
(sg) Das neue Jahr beginnt für die Rather Bürgerschützen mit einem ungewöhnlichen Termin: Der Verein steht am 12. Januar vor Gericht. Verklagt hat ihn kein Geringerer als der Ergo-Konzern – und die Summe, um die es geht, könnte den Bürgerschützen-Verein in arge Bedrängnis bringen: Exakt 91.893 Euro und 25 Cent will die Versicherung vom Ausrichter des Schützenfests. So viel hat sie dem Betreiber eines Fahrgeschäfts gezahlt, das beim Schützenfest 2014 zu Bruch gegangen sein soll. Und an diesem Streit- wert bemessen sich auch noch Anwalts- und Gerichtskosten.
Es war ein für die Vereinsgeschichte bedeutsames Fest, auf das jetzt ein bedrohlicher Schatten fällt: Der vor wenigen Tagen verstorbene langjährige Schützenchef hatte im August 2014 seinen Abschied genommen, es war das erste Fest nach Sturm Ela und eine Menge Schäden hatten beseitigt werden müssen. Und nun das: Ein Schausteller gibt dem Verein die Schuld daran, dass sein Autoscooter schweren Schaden nahm. Das Fahrgeschäft war mit ei- nem Lkw samt Anhänger angeliefert worden, und mit der Hinterachse dieses Hängers sei er plötzlich in einer einen Meter breiten, 90 Zentimeter tiefen Bodenvertiefung abgesackt. Dabei sei der Autoscooter massiv beschädigt worden, heißt es in der Klageschrift, über die das Landgericht in der zweiten Januarwoche verhandelt.
Die Bürgerschützen und die Rather bekamen davon seinerzeit nichts mit: Der Autoscooter war bei der Kirmes nämlich zumindest noch betriebsbereit und mehrere Tage im Einsatz. Erst danach war die Schadenersatzforderung beim Verein eingegangen. Ein privater Gutachter hatte den Schaden sogar auf 95.781 Euro beziffert.
Die Ergo, bei der der Schausteller den Autoscooter versichert hat, erstattete ihm 87.760,75 Euro und will diese Summe plus 4.232,50 Euro Gutachterkosten nun von den Schützen zurück, weil der Schausteller beim Rangieren mit dem Lkw mit einer solchen Bodenvertiefung nicht habe rechnen können. Der Bürgerschützen-Anwalt hält dage- gen: Erstens hätte der Fahrer auf den Rasenflächen gar nichts verloren gehabt, sondern habe ausschließlich die frisch asphaltierten Flächen nutzen sollen. Und auf dem Rasen hätte er außerdem sehr wohl mit Untiefen rechnen müssen. Der Vereinsvorstand wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen äußern.
Ob die Schützen ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt haben, soll am 12. Januar um 14 Uhr die 16. Zivilkammer des Landgerichts klären.