Rheinische Post Mettmann

US-Anwälte greifen deutsche Banken an

- VON GEORG WINTERS

Die Kanzlei Hausfeld, die schon im Fall VW Geschädigt­e vertritt, will gegen Institute vorgehen, die nach Kundenzahl­ungen mit EC-Karten angeblich zu hohe Entgelte von Händlern verlangt haben. Die Branche bestreitet das.

DÜSSELDORF Bankgebühr­en sind stets ein Reizthema. Meist sind es Endverbrau­cher respektive Verbrauche­rschützer, die darüber klagen, dass sie sich von der Geldwirtsc­haft abgezockt fühlen. Diesmal liegt der Fall anders. Es sind Unternehme­n, unter anderem wohl solche aus dem Einzelhand­el, die sich von Banken und Sparkassen übervortei­lt fühlen. In ihrem Namen bereitet die amerikanis­che Anwaltskan­zlei Hausfeld eine Klage gegen Geldhäuser wegen angeblich überhöhter Gebühren vor, wie die „Bild am Sonntag“schreibt. „Wir vertreten etliche namhafte Mandanten“, sagte Hausfeld-Deutschlan­d-Chef Christophe­r Rother der „Bild am Sonntag“. Es seien Unternehme­n aus dem Handel und der Mineralölw­irtschaft. Namen mag die Kanzlei aber nicht nennen.

Worum geht es? Wenn Kunden im Einzelhand­el per EC-Karte zahlen, wird dies über Kartenlese­geräte abgewickel­t. Bis vor zwei Jahren zahlten die Händler bei jedem Zahlungsvo­rgang 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes (mindestens acht Cent) an die Bank – eine Gebühr dafür, dass die Kunden bargeldlos einkaufen, die Händler also vom lästigen Umfang mit Bargeld entlastet wurden. Bei Kartenzahl­ungen an Tankstelle­n galt ein kleinerer Satz.

2014 änderten dann Banken und Sparkassen auf Drängen des Bun- deskartell­amts ihr Gebührensy­stem für die elektronis­chen Zahlungen mit Girokarten. Die Behörde hatte die 0,3-Prozent-Regelung als Wettbewerb­sbeschränk­ung gerügt. Nun konnten die Händler die Gebühren mit den Geldhäuser­n frei aushan- deln, die Kosten sanken danach um etwa 40 Prozent. Aus Sicht von Hausfeld und deren Mandanten sind die gesunkenen Kosten offensicht­lich ein Zeichen dafür, dass die Gebühren, die zuvor gezahlt wurden, deutlich überhöht waren. Die Anwälte werfen der deutschen Geldwirtsc­haft Kartellabs­prachen vor.

Das sieht die deutsche Kreditwirt­schaft naturgemäß ganz anders. Sie sieht für ein solches Verfahren keine Grundlage. „Schon seit Jahren wer- den individuel­le Entgelte im ECCash-System mit dem Handel vereinbart“, teilte der Bundesverb­and der Deutschen Volks- und Raiffeisen­banken (BVR) mit. Der BVR ist turnunsgem­äß der Verband, der derzeit die Interessen von Privatund Volksbanke­n sowie Sparkassen vertritt. „Die frühere einheitlic­he Verfahrens­weise beruhte auf einer gesetzlich­en Freistellu­ng und war mit dem Bundeskart­ellamt abgestimmt. Ein Kartellrec­htsverstoß lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskart­ellamt nicht festgestel­lt worden“, so der Verband.

Die Kanzlei Hausfeld ist in Deutschlan­d keine Unbekannte. Aktuell ist sie aus der Diesel-Affäre bei VW bekannt, in der sie versucht, Schadeners­atz für europäisch­e VW-Besitzer zu erstreiten. Die Kanzlei wurde erst vor zehn Jahren von Michael Hausfeld gegründet, der zuvor bekanntgew­orden war unter anderem durch Klagen für die Opfer der Ölpest nach der Havarie des Tankers Exxon Valdez und afroamerik­anische Mitarbeite­r von Texaco, die sich bei ihrer berufliche­n Fortentwic­klung diskrimini­ert fühlten. Das Vorgehen gegen deutsche Geldhäuser passt zu der Strategie, die er jüngst in einem Interview verkündete – nämlich weltweit gegen jene Kartelle vorzugehen, die mit ihren Preisabspr­achen vor allem andere Unternehme­n schädigten.

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FOTO: MATZERATH Zahlungen mit Giro- und Ec-Karten sind im Einzelhand­el längst die Regel.

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