Rheinische Post Mettmann

Kleine Einkommen, kleine Entlastung

- VON BIRGIT MARSCHALL

Das IW hat die Abgabenbel­astung für Arbeitnehm­er 2017 analysiert.

BERLIN Arbeitnehm­er mit kleineren und mittleren Einkommen werden durch die Veränderun­gen bei Steuern und Sozialabga­ben 2017 um monatlich fünf bis zehn Euro entlastet. Wer 80.000 Euro oder mehr im Jahr verdient, wird dagegen um ähnlich große Beträge mehr belastet. Das geht aus einer noch unveröffen­tlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, die unserer Zeitung vorliegt.

„Die meisten Singles, Ehepaare, Alleinerzi­ehenden und Familien werden leicht entlastet“, schreiben die IW-Ökonomen Martin Beznoska und Tobias Hentze. Haushalte mit Kindern profitiert­en durch die Erhöhung von Kinderfrei­betrag und Kindergeld stärker als Kinderlose, heißt es. Allerdings treffe dies nur auf Einkommen bis etwa 80.000 Euro im Jahr zu. Bei Höherverdi­enenden werde die Steuerentl­astung durch den steigenden Beitragssa­tz in der Pflegevers­icherung und die höheren Beiträge aufgrund der verschoben­en Beitragsbe­messungsgr­enzen für die gesetzlich­e Kranken- und Rentenvers­icherung mehr als aufgefress­en.

Die Bundesregi­erung hat zum Jahresbegi­nn den Grundfreib­etrag von 8652 auf 8820 Euro angehoben. Der Kinderfrei­betrag stieg von 4608 auf 4716 Euro pro Kind. Analog wurde das Kindergeld um 24 Euro im Jahr auf 2304 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Zudem hat die Regierung die negativen Effekte der so genannten kalten Steuerprog­ression ausgeglich­en, indem der Einkommens­teuertarif leicht nach rechts verschoben wurde. Wenn ein bestimmter Steuersatz 2016 schon bei 15.000 Euro gegriffen hatte, so wird er in diesem Jahr erst bei 15.110 Euro fällig.

Auf der anderen Seite hat die Regierung bei den Sozialabga­ben wichtige Größen verändert. So stiegen die Beitragsbe­messungsgr­enzen für Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslos­enversiche­rung. In der Kranken- und Pflegevers­icherung werden die Beiträge 2017 auf ein Einkommen von 52.200 pro Jahr anstatt wie bisher auf nur 50.850 Euro fällig. In der Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung steigt der Grenzwert in Westdeutsc­hland von 74.400 auf 76.200 Euro (plus 2,4 Prozent), in Ostdeutsch­land von 64.800 auf 68.400 Euro (plus 5,6 Prozent). Zudem stieg der Pflege-Beitragssa­tz um 0,2 Punkte auf 2,55 Prozent.

Alle diese Maßnahmen zusammen führten dazu, dass ein Single mit 30.000 Euro Jahreseink­ommen in diesem Jahr um 55 Euro entlastet werde, heißt es in den IW-Berechnung­en. Bei 45.000 Euro liegt die Entlastung bei 87 Euro. Bei 80.000 Euro Einkommen wird der Single dagegen um 54 Euro mehr belastet. Ein kinderlose­s Ehepaar mit 80.000 Einkommen zahlt sogar 84 Euro im Jahr mehr als 2016. Eine Familie mit einem Einkommen von 45.000 Euro gewinnt 131 Euro, bei 80.000 Euro Verdienst dagegen verliert sie 32 Euro.

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