Kleine Einkommen, kleine Entlastung
Das IW hat die Abgabenbelastung für Arbeitnehmer 2017 analysiert.
BERLIN Arbeitnehmer mit kleineren und mittleren Einkommen werden durch die Veränderungen bei Steuern und Sozialabgaben 2017 um monatlich fünf bis zehn Euro entlastet. Wer 80.000 Euro oder mehr im Jahr verdient, wird dagegen um ähnlich große Beträge mehr belastet. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, die unserer Zeitung vorliegt.
„Die meisten Singles, Ehepaare, Alleinerziehenden und Familien werden leicht entlastet“, schreiben die IW-Ökonomen Martin Beznoska und Tobias Hentze. Haushalte mit Kindern profitierten durch die Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld stärker als Kinderlose, heißt es. Allerdings treffe dies nur auf Einkommen bis etwa 80.000 Euro im Jahr zu. Bei Höherverdienenden werde die Steuerentlastung durch den steigenden Beitragssatz in der Pflegeversicherung und die höheren Beiträge aufgrund der verschobenen Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung mehr als aufgefressen.
Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn den Grundfreibetrag von 8652 auf 8820 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag stieg von 4608 auf 4716 Euro pro Kind. Analog wurde das Kindergeld um 24 Euro im Jahr auf 2304 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Zudem hat die Regierung die negativen Effekte der so genannten kalten Steuerprogression ausgeglichen, indem der Einkommensteuertarif leicht nach rechts verschoben wurde. Wenn ein bestimmter Steuersatz 2016 schon bei 15.000 Euro gegriffen hatte, so wird er in diesem Jahr erst bei 15.110 Euro fällig.
Auf der anderen Seite hat die Regierung bei den Sozialabgaben wichtige Größen verändert. So stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung werden die Beiträge 2017 auf ein Einkommen von 52.200 pro Jahr anstatt wie bisher auf nur 50.850 Euro fällig. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt der Grenzwert in Westdeutschland von 74.400 auf 76.200 Euro (plus 2,4 Prozent), in Ostdeutschland von 64.800 auf 68.400 Euro (plus 5,6 Prozent). Zudem stieg der Pflege-Beitragssatz um 0,2 Punkte auf 2,55 Prozent.
Alle diese Maßnahmen zusammen führten dazu, dass ein Single mit 30.000 Euro Jahreseinkommen in diesem Jahr um 55 Euro entlastet werde, heißt es in den IW-Berechnungen. Bei 45.000 Euro liegt die Entlastung bei 87 Euro. Bei 80.000 Euro Einkommen wird der Single dagegen um 54 Euro mehr belastet. Ein kinderloses Ehepaar mit 80.000 Einkommen zahlt sogar 84 Euro im Jahr mehr als 2016. Eine Familie mit einem Einkommen von 45.000 Euro gewinnt 131 Euro, bei 80.000 Euro Verdienst dagegen verliert sie 32 Euro.