Zeugen sagen im Kantholz-Fall aus
Freundin des Opfers bekam von Streit um laute Musik nichts mit.
Mit Zeugenvernehmungen wurde der Landgerichtsprozess um den Kantholz-Fall gestern fortgesetzt. Die damalige Freundin eines 44Jährigen, der im Oktober 2013 an der Bahnhaltestelle „An der Piwipp“von einem Schüler mit einem Kantholz getötet wurde, sagte dabei aus. Ein weiterer Fahrgast, der an dieser Station ebenfalls ausgestiegen war, berichtete, er habe damals das Geräusch eines fallenden Holzstückes gehört, sich umgedreht und den 44Jährigen blutüberströmt am Boden gesehen.
Abends war der 44-Jährige in die Bahn der Linie 717 gestiegen, um seine Freundin von der Arbeit abzuholen. Die Frau sagte nun, er habe den Gürtel lose in den Hosen– schlaufen gehabt, den Gürtel in der Bahn aber herausgezogen und in der Hand gehalten. Ob ihr Freund bei dieser Fahrt dann Streit bekam mit drei Jugendlichen wegen deren angeblich zu lauter Musik, habe sie nicht mitbekommen. Doch beim Aussteigen des Schüler-Trios „An der Piwipp“folgte ihr alkoholisierter Freund diesen Jugendlichen, einer von ihnen hatte vorher noch ein herrenloses Kantholz aus der Bahn mitgenommen.
Auf dem Bahnsteig kam es zum tödlichen Streit. Die Jugendlichen pochten auf Notwehr, weil der 44Jährige einen von ihnen mit einem Gürtel angegriffen habe. Die Anklage gegen einen damals 17-jährigen Schüler lautet nun aber auf Totschlag. Er soll nach den Worten der Freundin in die Bahn gerufen haben, der 44-Jährige solle aussteigen, wenn er sich traue. Erst da sei der Mann ausgestiegen. Ob er mit dem Gürtel aber den 17-Jährigen angriff, in Notwehr einen Kantholz-Schlag gegen die Rippen erhielt, dann den tödlichen Schlag gegen den Kopf – das habe sie nicht beobachtet, so die Frau.
Ermittler waren zunächst von Notwehr des Schülers ausgegangen, weil seine Freunde den Angriff bestätigt hatten. Erst auf Drängen eines Opfer-Anwalts war doch Anklage erhoben, der Prozess (mit Rücksicht auf das Alter des Schülers) ohne Publikum in der Vorwoche gestartet worden. Am Donnerstag geht der Prozess weiter.