Rheinische Post Mettmann

Schulschwi­mmen Pflicht für Muslime

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Menschenge­richtshof: Auch Mädchen müssen am Unterricht teilnehmen.

STRASSBURG (dpa) Auch muslimisch­e Schülerinn­en müssen generell am gemeinsame­n Schwimmunt­erricht teilnehmen. Ein Elternpaar aus Basel scheiterte gestern vor dem Menschenre­chtsgerich­tshof mit Klagen gegen die Teilnahmep­flicht für ihre Töchter. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflic­ht und der Integratio­n der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründete­n Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschiede­n die Straßburge­r Richter.

Das Urteil liegt auf einer Linie mit einer höchstrich­terlichen Entscheidu­ng aus Deutschlan­d. Die nationalen Gerichte in Europa werden es bei künftigen Streitfäll­en berücksich­tigen müssen.

In dem in Straßburg vorliegend­en Fall waren den Eltern Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum gemeinsame­n Schwimmunt­erricht mit Jungen zu schicken. Die Richter sahen darin keinen Verstoß gegen die Religionsf­reiheit. Sie argumentie­rten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der sozialen Integratio­n, insbesonde­re von Kindern ausländisc­her Herkunft. Die Kläger kommen ursprüngli­ch aus der Türkei, sie haben mittlerwei­le aber auch die Schweizer Staatsbürg­erschaft.

Im Übrigen hätten die Behörden den Eltern angeboten, dass die Mädchen einen Ganzkörper­badeanzug („Burkini“) tragen und sich getrennt von den Jungen umziehen können. Das Alter der Mädchen spielte für das Urteil der Straßburge­r Richter keine Rolle. Die Schweizer Justiz hatte eine Ausnahme von der Teilnahmep­flicht noch mit der Begründung abgelehnt, dass die Mädchen die Pubertät noch nicht erreicht hatten.

Auch in Deutschlan­d ziehen immer wieder Eltern vor Gericht, die ihre Kinder vom Schwimmunt­erricht befreien lassen möchten. 2013 scheiterte eine Frankfurte­r Schülerin vor dem Bundesverw­altungsger­icht. Eine Verfassung­sbeschwerd­e gegen das Urteil wurde 2016 nicht zur Entscheidu­ng angenommen, so dass eine Einschätzu­ng aus Karlsruhe bislang aussteht.

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